11. Welche Auflagen fordert der Landkreis in Bezug auf das Nichtvorliegen von Sicherheitskonzepten (Feuer, Schädigung der Untergrundabdichtung, dauerhafteBefeuchtung der Anlage zur Verhinderung von Staubabgängen)?
Antw.: Der Betrieb ist gemäß dem Stand der Technik, festgelegt in der Deponieverordnung, durchzuführen. Darin sind diesbezüglich umfassende Anforderungen formuliert. Zuständig für Auflagen ist das Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg.
Die Bürgerinitiative:
Der Landkreis hat, trotz der Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsames, die Möglichkeit, Stellungnahmen, auch aus baurechtlicher Sicht, abzugeben. Auf das Fehlen vieler Unterlagen sollte das Gewerbeaufsichtsamt hingewiesen werden. Eine besonders wichtige Nachfrage wäre zum Ablauf der dauerhaften Befeuchtung der Anlage zur Verhinderung von Staubabgängen vor der Oberflächenabdichtung zu stellen. Es fehlen in den Planungsunterlagen Angaben über die notwendigen technischen Einrichtungen, den Berechnungen für den Wasserbedarf und Auswirkungen auf evtl. eintretende Belastungen des dadurch entstehenden Sickerwassers.