9. Wie wird die Deponiefläche dauerhaft sicher versiegelt?
Antw.: Mit einem Oberflächenabdichtungssystem nach den Bestimmungen der Deponieverordnung, also mit einer oberhalb der Ausgleichsschicht angeordneten mineralischen Dichtungsschicht von mindestens 0,5 m, alternativ oder zusätzlich mit einer Kunststoffdichtungsbahn von 2,5 mm Stärke.
Die Bürgerinitiative:
Die Baugrundbeurteilung (Anlage 13 der Planfeststellungsunterlagen) bezeichnet den im Untergrund mit z.T. hohen Mächtigkeiten vorhandenen Geschiebelehm- /mergel als einen „ungünstigen und setzungsempfindlichen Baugrund“. Die Lauenburger Schichten weisen eine sehr unterschiedliche Verteilung der Mächtigkeiten und Sandeinschaltungen auf und führen zu unterschiedlichen Setzungsbeträgen, die zudem von der Überschüttungshöhe abhängen. Für die einzubringende Folie besteht somit eine hohe Gefahr von Rissbildungen. Die Frage bleibt also, ob die Versiegelung mit der Kunststoffdichtungsbahn wirklich auf Dauer sicher ist. Da die korrekte Berechnung der Auflast durch den Deponiekörper nicht vorliegt, kann die Sicherheit der künstlichen Versiegelung nicht beurteilt werden. Weitere rasterartige Untergrunduntersuchungen der Deponiefläche sind unbedingt erforderlich, um eine korrekte gutachterliche Bewertung zur Flexibilität bzw. Haltbarkeit einer solchen Folie bei diesem speziellen Untergrund zu ermöglichen.