3. Wie wurden im Zielabweichungsverfahren die naturschutzfachlichen Experten (Naturschutzbeauftragter des Landkreises Werner Burkart, NABU) einbezogen?
Antw.:
„Fachlich berührte Stelle“ nach § 11 NROG war in diesem Fall der Landkreis Rotenburg als untere Naturschutzbehörde. Dieser verfügt über ausgebildetes Naturschutzfachpersonal. Darüber hinaus wurden lediglich die Gemeinde und die Samtgemeinde beteiligt, die jedoch beide keine Bedenken äußerten.
Die Bürgerinitiative:
Die fachliche Kompetenz der betroffenen Behörde wird nicht angezweifelt. Leider ist die Tragweite der Auswirkungen des Deponiekörpers auf die umliegenden naturschutzfachlich wertvollen und gesetzlich geschützten Biotope damals nicht erkannt worden. Die inzwischen der Unteren Naturschutzbehörde vorliegende Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten des Landkreises hätte höchstwahrscheinlich zu einer veränderten Sichtweise der Sachlage und ausführlicheren Stellungnahme des Landkreises im Planfeststellungsverfahren geführt. Mittlerweile machen auch die Forderungen des Landkreises in Bezug auf den Schutz der umliegenden Biotope in seiner Stellungnahme deutlich, dass vor Erteilung des Zielabweichungsbescheides eine genauere Prüfung erforderlich gewesen wäre.