2. Wie erfolgte das Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der kreiseigenen Flächen 2009? Sind die Unterlagen einsehbar? Wurde die Fläche für eine Bodendeponie oder eine Bauschuttdeponie der Klasse 1 angeboten?
Antw.: Für einen Grundstücksverkauf ist grundsätzlich keine öffentliche Ausschreibung i.S. der VOB, VOL oder VOF erforderlich. Dennoch wurden die Flächen neben der Fa. Kriete auch fünf weiteren, im Landkreis in der Abfallwirtschaft tätigen Firmen „für eine abfallwirtschaftliche Nutzung, vorzugsweise für den Betrieb einer Bodendeponie“ angeboten. Diese hatten jedoch kein Interesse, die Flächen zu erwerben. Die Flächen wurden sodann der Fa. Kriete konkret für die Errichtung einer Bodendeponie verkauft.
Die Landkreisordnung sieht grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht für Kreistagsabgeordnete vor; dieses wurde auch bereits wahrgenommen.
Die Bürgerintitiative:
Falls den fünf weiteren Firmen die Fläche ebenfalls nur als Bodendeponie angeboten worden ist, wurde diesen suggeriert, dass eine Nutzung als Bodendeponie der Klasse 0 möglich oder gewünscht sei. Diese Deponieklasse ist im Betrieb wirtschaftlich uninteressant. Daher kam es wahrscheinlich nicht zu weiteren Geboten.