Überplanung des Naturschutzgebietes „Haaßeler Bruch“

Welche Bedeutung hat ein Kreistagsbeschluss für die Kreisverwaltung?

Oberflächenwasser im Februar 2015Die Bürgerinitiative (BI) gegen die geplante Deponie in Haaßel war nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfes zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Rotenburg (Wümme) fassungslos. Die Kreisverwaltung hat die teilweise Überplanung des Naturschutzgebietes „Haaßeler Bruch“ als Vorranggebiet für Abfallentsorgung vorgeschlagen. Die betroffene Fläche wurde sogar größer ausgewiesen als der im laufenden Planfeststellungsverfahren der Firma Kriete Kaltrecycling GmbH beplante Bereich. Die laufenden Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Gemeinden Anderlingen und Selsingen und der Samtgemeinde störten die Kreisverwaltung ebenso wenig wie die Tatsache, dass sich der Kreistag im Mai 2015 bei nur einer Gegenstimme gegen den PFB ausgesprochen hat.

Herr Landrat Luttmann erklärte am 01.12.2015 während der Umweltausschusssitzung, dass man sich auch anders hätte entscheiden können. Hat man aber nicht. Die Leitung der Kreisverwaltung möchte anscheinend die Vorgaben der Kreispolitik nicht beachten und das mehrheitlich abgelehnte Projekt einer Deponie vorantreiben. Das privatrechtliche Bestreben einer einzigen Firma wird über die raumordnerische Festlegung eines Naturschutzgebiets gestellt. Diese Vorgehensweise reiht sich in das bisherige Verhalten der Kreisverwaltung ein. Als Beispiele kann man u.a. den intransparenten Verkauf der Grundstücke, das fragwürdige Zielabweichungsverfahren und den unklaren Kaufvertrag anführen.

Glücklicherweise hat die Mehrheit im Kreistag die Problematik erkannt und unter Federführung von Reinhard Lindenberg (WFB) den Textvorschlag im Entwurf des RROP zielführend verändert. Dafür gebührt ihnen der Dank der von der Deponieplanung betroffenen Bürger.

Auch die ständigen Verweise von Herrn Luttmann auf die Landesregierung täuschen nicht über die Aufgaben im Landkreis hinweg. Das Land Niedersachsen stellt lediglich den Bedarf an Deponien der Klasse 1 fest. Für die Standortsuche ist der Landkreis als Entsorgungsträger zuständig. Es ist gut, dass nun im RROP stehen soll, dass bei einer eventuell notwendigen Standortsuche nach transparent festgelegten Kriterien gesucht und ausgewählt wird und nicht nach willkürlicher Flächenverfügbarkeit eines Antragstellers.

Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative gegen geplante Deponie in Haaßel