Spendenaufruf

Kurzmitteilung

Bürgerinitiative gegen den Bau der Deponie in Haaßel

Damit wir auch zukünftig unseren Kampf gegen den Bau einer Deponie in Haaßel mit rechtlicher Unterstützung durch einen Anwalt fortführen können bitten wir um Spenden auf das Konto:

Bürgerinitiative Haaßel | IBAN: DE34241615945416477000 | BIC:  GENODEF1SIT | Zevener Volksbank eG

Überschüssige Beträge werden dem NABU gespendet, dem wir für die zeit- und kosten-intensive Unterstützung unserer Bürgerinitiative danken.

Vielen Dank für Ihre/ Eure Unterstützung !
Die Mitglieder der Bürgerinitiative

Sommertreff – nächster Termin der Bürgerinitiative

Vorankündigung nächster Termin der Bürgerinitiative:

Inge und Johann Behnken sowie die Bürgerinitiative laden herzlich zum Sommerfest ein.

Termin: 15.06.2012 – 19.30 Uhr
Ort: Inge und Johann Behnken, Anderlinger Str. 3, 27446 Selsingen-Haaßel

Lesen Sie hier einen Beitrag von Inge und Johann Behnken

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“

Deponie Haassel – Nicht „klein“ sondern „überregional“
(Leserbrief)

Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH unterrichtete am 02.05.2012 in Selsingen am sogenannten „runden Tisch“ über die Fortsetzung der Planung einer Deponie der Klasse 1 in Haaßel. Wie bereits im letztjährigen Verfahren wurde erneut  versucht, das Vorhaben zu verharmlosen.  Es wurde ein Entgegenkommen signalisiert, da ja nur eine „kleine“ Deponie geplant wird.  Realität ist jedoch folgendes:

1.  Es wird auch aktuell keine „kleine“ Deponie geplant. Diese Wortschöpfung der Kreisverwaltung anlässlich der Kreistagssitzung am 21.12.2011 soll beruhigend klingen und führt in die Irre. Es wurde eine Deponie für den Einzugsbereich des gesamten Elbe-Weser-Raumes inklusive Hamburg und Bremen vorgestellt. Wenn dies als „klein“ bezeichnet wird waren die bisherigen Planungen eine „Megadeponie“.

2. Die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH plant weiterhin nicht nur auf Flächen, die vom Landkreis erworben wurden, sondern  zusätzlich auf benachbarten Flurstücken. Für diese Flurstücke besteht für den Landkreis keine Verpflichtung, eine Zuwegung zu gewähren. Auch wenn das Unternehmen versucht, dies nun durch eine Klage durchzusetzen.

3. Eine Deponiehöhe von 28 Metern über Geländeoberfläche ist kein „kleines“ Objekt, sondern ein kilometerweit sichtbares Mahnmal für eine verfehlte Kreispolitik inmitten eines Vorranggebietes für Natur und Landschaft, die das Gewinnstreben einzelner Unternehmer höher bewertet als das Allgemeinwohl.

Im Dezember 2009 wurde mit dem Verkauf der Flächen durch den Landkreis ein verheerender Fehler begangen. Die Kreispolitiker wurden bewusst nicht umfassend über das Vorhaben informiert. Es wurden keine Fakten über die Ausmaße und das geplante Einzugsgebiet zur Verfügung gestellt. Daher sollte bei den neuen Planungen niemand  mit verharmlosenden Begrifflichkeiten diese Deponie verniedlichen. Und eines sollte jedem Bürger im Landkreis Rotenburg (Wümme) bewusst sein: Solange es gängige Praxis ist, die Tragweite von Entscheidungen  nicht ordnungsgemäß im Vorwege öffentlich zu diskutieren, wird es in unserem Landkreis noch des öfteren solche Fehlentscheidungen geben, die jederzeit auch andere Gemeinden treffen können.