Täuschung???

Auf der Informationsveranstaltung am 11. Juni 2013 in Selsingen würde von der Antragstellerin, die Firma Kriete Kaltrecycling GmbH und einem Vertreter des Gewerbeaufsichtsamt behauptet das es mit Sicherheit auszuschließen sei das Bauschutt aus dem Abbau des Kernkraftwerks Stade auf die geplante Deponie bei Haaßel gelagert werden könnte. 

Dieses würde begründet mit die sehr strengen Auflagen des Atommullgesetzes. 

Interessant hierzu ist die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dieter Möhrmann (SPD), eingegangen am 11.11.2011

Wortlaut der Kleinen Anfrage an dem Niedersächsischer Landtag

Fehlendes Entsorgungskonzept für „freigemessenen Bauschutt“ des AKW Stade sowie weiterer stillzulegender Atomkraftwerke?
 Am 22. Juni 2011 berichtete die in Soltau erscheinende Böhme-Zeitung, dass in den Jahren 2003 bis 2009 insgesamt 103 t „freigemessener Bauschutt“ aus dem AKW Stade auf der Deponie Hillern des Heidekreises eingelagert wurden. Die Einlagerung resultierte aus dem beschlossenen Deponieverbund der Landkreise Stade, Harburg und des Heidekreises. Heidekreis-Landrat Manfred Ostermann hat nach Bekanntwerden der Einlagerung durch die Abfallwirtschaft Heidekreis (Anstalt des öffentlichen Rechts) die Deponierung von weiteren 2000 t des Bauschutts gestoppt. Es soll sich bei dem bisher  angelieferten Bauschutt um „freigemessenes“ Material handeln, welches in Big Packs mit einem Strahlenwert <10µSv/Jahr (Mikrosievert) als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurde. Der Ablauf war gesetzeskonform.

Die ersten Big Packs liegen mittlerweile 7 m tief in der Erde. Es ist für Abfall dieser Art Bedingung, dass er nicht weiterverwendet wird (z. B. im Straßenbau), sondern unmittelbar „eingebaut“ wird. Die Halbwertzeit der im Bauschutt enthaltenen Radionuklide soll 50 bis 150 Jahre betragen. 

 Antwort der damaligen Landesregierung:

„Bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen muss nur ein kleiner Teil der gesamten Massen als radioaktiver Abfall beseitigt werden. Durch die zuständige Behörde kann der weitaus größte Teil, der entweder nicht oder nur sehr schwach radioaktiv
ist, auf Antrag freigegeben werden, sodass er den Geltungsbereich des Atomgesetzes verlässt, wenn die daran geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.” 
 

Lesen sie bitte hier die gesamte Anfrage und Antwort 

Es ist fest zu stellen das auf jeden Fall und mit behördlicher Genehmigung bis im Jahr 2011 sehr wohl Bauschutt aus diesem Kernkraftwerk auf einer Deponie der Klasse 2 (Hillern bei Soltau) abgeladen wurde und da bis heute liegt. 

Eine Aussage von Landrat Ostermann am 22. Juni 2011 (Walsroder Zeitung):

“ Eigentlich handelt es sich hier um einem normalen Vorgang:
Das Kernkraftwerk wird in Schutt und Asche gelegt. Der Schutt wird abtransportiert und auf der Deponie eingelagert.“

Angesichts der obenstehende Tatsachen, die behauptung der Firma Kriete Kaltrecycling und des GAA muß mann sich fragen; 

Steht die Firma kriete Kaltrecycling dauerhaft zu ihrer Aussage? 

Für mehr Informationen lesen Sie bitte die folgenden Beiträge.

22.Juni 2011 – Landkreis geht auf Nummer sicher
http://www.wz-net.de/wz_10_109785573-21-_Landkreis-geht-auf-Nummer-sicher.html

22. Oktober 2011 – Wieder AKW-Bauschutt für Hillern
http://www.boehme-zeitung.de/lokales/news/artikel/wieder-akw-bauschutt-fuer-hillern.html

1. Dezember 2011 – „Strahlender Bauschutt Nein Danke“ – Wohin mit den Überresten abgeschalteter Atomkraftwerke?
http://www.radiobremen.de/unternehmen/presse/radio/nwr1064.html


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