Der geeignete Deponie Standort?

Deponien sollten an geignete Standorte gebaut werden.

Im Antrag der Firma Kriete Kaltrecycling steht hierzu folgendes:

Eignung des Standortes

Die Eignung des Standortes für eine Deponie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. Bei der Wahl des Standortes sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Randbedingungen für die Eignung eines Deponiestandortes gemäß DepV, Anhang 1, Kap. 1.1 zu berücksichtigen. Die Aufzählung der Punkte beinhaltet den Hinweis, in welchen Kapiteln dieses Antrages hierzu entsprechende Erläuterungen enthalten sind. Der Standort ist geeignet:“

Laut Deponieverordnung;

Ist das gelände geignet wenn die geologische und hydrologische Bedingungen des Gebietes einschließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m gegeben sind

Hierzu einige Bilder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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