Genehmigungsantrag 2013

Kriete Kaltrecycling GmbH
Haaßeler Weg 30 D-27404 Seedorf

Genehmigungsantrag
zur Errichtung einer Deponie der Klasse I bei Haaßel im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Verfasser: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH – Ingenieure –
Finienweg 7
28832 Achim
Telefon: 04202 / 7 58-0
Telefax: 04202 / 7 58-500
E-Mail: info@born-ermel.de
Internet: www.born-ermel.de

>> Inhaltsverzeichnis

1. Veranlassung
Die Kriete Kaltrecycling GmbH beabsichtigt, eine Deponie der Klasse I (DK I) gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 27. April 2009 (Deponieverordnung – DepV) am Standort Haaßel zu errichten.
Der für den Betrieb der Deponie vorgesehene Standort befindet sich im Landkreis Rotenburg (Wümme) in der Samtgemeinde Selsingen (s. Abb. 4.1.1).

Lage der geplanten Deponie Haaßel
Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

 Für den Deponiestandort ist in der Vergangenheit bereits einmal ein Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Hausmülldeponie (Deponieklasse II) durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt worden. Die hierfür erforderlichen Planfeststellungsunterlagen sind von der Dr. Born – Dr. Ermel GmbH – Ingenieure – im Jahr 1990 vorgelegt worden.
Das Planfeststellungsverfahren ist seinerzeit mit Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen worden. Da das Vorhaben vom Landkreis Rotenburg (Wümme) aufgrund veränderter Randbedingungen nicht weiter verfolgt wurde, ist die Genehmigung zwischenzeitlich erloschen.
Gemäß § 35 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bedarf die Errichtung und der Betrieb von Deponien der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dazu wurde am 02. März 2011 ein Antrag auf Planfeststellung beim Staatlichen Gewerbe-aufsichtsamt Lüneburg eingereicht. Zwischenzeitlich hat sich der Antragsteller dazu entschlossen, die Deponiefläche zu verringern. Der vorliegende, geänderte Antrag mit den erforderlichen Dokumenten wurde dementsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden einige Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange in den vorliegenden Unterlagen zusätzlich berücksichtigt.
Mit dieser geänderten Unterlage beantragt die Kriete Kaltrecycling GmbH weiterhin die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie mit den dazu erforderlichen Antragsunterlagen gemäß § 19 DepV.

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2. Antragsteller
Antragsteller und Betreiber der geplanten Deponie ist die:
Kriete Kaltrecycling GmbH
Haaßeler Weg 30
D-27404 Seedorf
Telefon: 04284 / 926 88-0
Telefax: 04284 / 926 88-8
E-Mail: info@kriete-bau.de
Internet: www.kriete-bau.de
Entwurfsverfasser ist die:
Dr. Born – Dr. Ermel GmbH
– Ingenieure –
Finienweg 7
28832 Achim
Telefon: 04202 / 7 58-0
Telefax: 04202 / 7 58-500
E-Mail: info@born-ermel.de
Internet: www.born-ermel.de

3. Antragsgegenstand
Es wird die Planfeststellung gemäß § 35 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten Deponie der Deponieklasse I gemäß § 2 Nr. 7 der DepV beantragt.

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4. Standort und Bezeichnung der Deponie
4.1. Lage der Deponie
Der geplante Deponiestandort befindet sich nordöstlich der Ortslage Haaßel und nordwestlich der Ortschaft Anderlingen mit einem Abstand von jeweils ca. 2 km zur geschlossenen Bebauung (s. nachfolgende Abbildung 4.1.1).

Lage der geplanten Deponie Haaßel
Abbildung 4.1.1 Übersichtslageplan – in rot: ungefähre Lage der geplanten Deponiefläche

Drei Einzelgehöfte liegen in einer Entfernung von ca. 550 m bzw. 1.200 m südlich bzw. ein Einzelgehöft in einer Entfernung von ca. 1.000 m nördlich zum Deponiegrundstück. In der unmittelbaren Umgebung des Standortes schließen sich allseitig landwirtschaftliche Nutzflächen sowie westlich und nordwestlich Waldflächen an.
Für das geplante Deponiegelände ist die Nutzung der folgenden Flurstücke aus Flur 2 der Gemarkung Haaßel vorgesehen (s. Lageplan Deponiegrundstück in Zeichnung Nr. 2448.001-04-001 und Katasterplan in Zeichnung Nr. 2448.001-04-011): 13/3, 20/1, 20/3, 20/11, 20/12, 20/15 und 20/16.
Die Gesamtgröße der umzäunten Fläche beträgt 9,94 ha.

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Die für die eigentliche Abfallablagerung vorgesehene Flächengröße beträgt ca. 5,6 ha. Diese Fläche verteilt sich auf die drei Flurstücke 13/3 (4,2 ha), 20/1 (0,9 ha) und 20/15 (0,5 ha).

4.2. Eignung des Standortes
Die Eignung des Standortes für eine Deponie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 (2) des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. Bei der Wahl des Standortes sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Randbedingungen für die Eignung eines Deponiestandortes gemäß DepV, Anhang 1, Kap. 1.1 zu berücksichtigen. Die Aufzählung der Punkte beinhaltet den Hinweis, in welchen Kapiteln dieses Antrages hierzu entsprechende Erläuterungen enthalten sind.

Der Standort ist geeignet:
1. Geologische und hydrologische Bedingungen des Gebietes einschließlich eines permanent zu gewährleistenden Abstandes der Oberkante der geologischen Barriere vom höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel von mindestens 1 m  siehe Kapitel 8.4

2. Besonders geschützte oder schützenswerte Flächen wie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Wald- und Naturschutzgebiete, Biotopflächen  siehe Kapitel 8.2 bzw. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Anlage 3


3. Ausreichender Schutzabstand zu sensiblen Gebieten wie z.B. zu Wohnbebauungen, Erholungsgebieten  siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Anlage 3

4. Gefahr von Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen, Erdfällen, Hangrutschen oder Lawinen auf dem Gelände.
 Der gewählte Standort befindet sich weder in einem durch Erdbeben gefährdeten Bereich noch droht eine Überschwemmung, ein Hangrutschen oder gar eine Lawine.

5. Ableitbarkeit gesammelten Sickerwassers im freien Gefälle  siehe Kapitel 9.8

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5. Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
Entsorgungssituation in Niedersachsen
Aufgrund der auslaufenden Übergangsfristen in der Abfallablagerungsverordnung sind bis 2009 zahlreiche Bauschuttdeponien geschlossen worden. Laut Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen (Teilplan Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle, 2011) stehen in Niedersachsen einer Anzahl von ehemals 68 Boden- und Bauschuttdeponien (Deponieklassen 0 und I) vor dem 01.06.2005 am Ende des Jahres 2009 eine Anzahl von nur noch 15 Deponien der Klasse 0 und 9 Deponien der Deponieklasse (DK) I gegenüber.
Die vorhandene Restkapazität der 9 Deponien der Klasse I nach dem 15.07.2009 beträgt laut o. g. Abfallwirtschaftsplan 5,2 Mio. t. Dem stehen jährlich abzulagernde Bauabfälle in einer Größenordnung von 1,5 Mio. t (davon 1,02 Mio. t DK I1) gegenüber. Demnach wären die noch vorhandenen Restkapazitäten der Klasse I ohne Deponieerweiterungen oder -neubauten spätestens in 2014 erschöpft.
Von den Deponien der Klasse I befinden sich 5 Deponien in Südostniedersachsen und die anderen vier im nordöstlichen und mittleren Landesgebiet. Im Nordwesten von Niedersachsen sowie dem Bremer Umland besteht keine Deponie der Klasse I (mit Ausnahme des nahezu verfüllten Restabschnittes der Zentraldeponie Rotenburg (Wümme) in Helvesiek)1. In Niedersachsen steht nördlich von Hannover lediglich die Bauschuttdeponie (DK I) Hittfeld-Eddelsen der Fa. Otto Dörner bei Hamburg zur Verfügung.
Im Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Rotenburg (Wümme)2 wird ausgeführt, dass die Zuständigkeit des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Wesentlichen auf die Abfälle aus privaten Haushaltungen begrenzt ist. Die Entsorgung von Bauabfällen findet praktisch vollständig außerhalb der öffentlichen Abfallwirtschaft statt.
Dieses wird bestätigt durch das Ergebnis der schriftlichen Anfrage an das Landesamt für Statistik Niedersachsen vom 13.06.12, wonach im Elbe-Weser-Dreieck, bezogen auf die Entsorgung, keine nennenswerten Mengen an Baurestmassen (EAK-Nr. 17 + 19) in den Jahren 2009 und 2010 deponiert worden sind. Die Deponierung der Baurestmassen, die im Elbe-Weser-Dreieck anfallen, ist in den letzten Jahren somit im Wesentlichen außerhalb des Elbe-Weser-Dreiecks erfolgt.
1 Antwort des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Daniela Behrens (SPD) in der 82. Plenarsitzung am 09.09.2010

2 Entwurf aus 2012

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Dementsprechend wird auch im o. g. Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Rotenburg (Wümme) darauf hingewiesen, dass nach dem Verfüllende der Deponie Helvesiek Ende 2013, im Kreisgebiet keine Ablagerungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. Somit verbleibt auch für Bauabfälle aus dem Landkreis Rotenburg lediglich der Export der Abfälle, z. B. zur o. g. Bauschuttdeponie (DK I) in Hittfeld-Eddelsen.
Im o. g. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Rotenburg (Wümme) wird darüber hinaus konstatiert, dass die Entsorgungssicherheit in Niedersachsen langfristig nicht gesichert ist und die verbliebenen Deponien räumlich ungleich verteilt sind.
Ebenso kommt der niedersächsische Abfallwirtschaftsplan vor dem Hintergrund dieser Sach-verhalte zu dem Schluss, dass zur Sicherstellung kostenmäßig angemessener Entsorgungs-möglichkeiten für Abfälle der Klasse I regional (im Nordwesten des Landes) Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten der Klasse I besteht.
Das Abfallaufkommen mineralischer Abfälle hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Darüber hinaus sind mögliche Verwertungswege mineralischer Massenabfälle aufgrund gesetzlicher Verschärfungen hinsichtlich tolerierbarer Schadstoffbelastungen aus Gründen des Grundwasserschutzes weiter eingeschränkt worden. Insbesondere bei der Verfüllung von Bodenabbaustätten bestehen spätestens seit dem Tongrubenurteil3 erhebliche Einschränkungen. Daher können große Mengen mineralischer Massen nicht mehr in der Renaturierung Verwendung finden. Dies bedeutet, dass in Zukunft auch große Mengen an leicht belasteten Böden in geeigneten Deponien abgelagert werden müssen.
In 2009 sind laut Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) in Niedersachsen in 250 übertägigen Abbaustätten insgesamt 9.369.344 t Bau- und Abbruchabfälle zur Verfüllung eingesetzt worden. Auch wenn nur ein Teil dieser Massen zukünftig in Deponien abgelagert werden muss, wird dies zusätzlich die vorhandenen Entsorgungskapazitäten in Niedersachsen ganz erheblich belasten.
Somit sind in naher Zukunft erhebliche Engpässe im Bereich der DK I insbesondere in Nordwest-Niedersachsen zu erwarten.

3 Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 14.04.2005

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Abfallaufkommen im Einzugsgebiet
Der geplante Deponiestandort liegt im Landkreis Rotenburg/Wümme in zentraler Lage des Elbe-Weser-Dreiecks. Als potenzielles Einzugsgebiet kommen somit vor allem folgende Landkreise in Betracht:

Landkreis Einwohnerzahl 2008
Rotenburg/Wümme: 164.603
Osterholz: 112.486
Verden: 133.560
Stade: 196.891
Cuxhaven: 202.124
Soltau-Fallingbostel: 140.792

gesamt: 950.456

Tabelle 1: Einwohnerzahlen im Einzugsgebiet (Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen 2010)

Das Aufkommen an abzulagernden Bauabfällen (DK I) beträgt nach dem niedersächsischen Abfallwirtschaftsplan (s. o.) jährlich 1,02 Mio. t. Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl in Niedersachsen von 7,915 Mio. einem jährlichen Pro-Kopf-Aufkommen von 0,1275 t. Im o. g. Einzugsgebiet fallen demnach 950.456 0,1275 t/a = 120.000 t/a an. Für diese Massen bestehen innerhalb des o. g. Einzugsgebietes keine Ablagerungsmöglich-keiten.
Bezogen auf den Landkreis Rotenburg (Wümme) beträgt bei einer Einwohnerzahl von 163.800 E das Aufkommen abzulagernder Bauabfälle (DK I)
163.800 E 0,1275 t/(E a) = 20.884 t/a.

Entsorgungssituation in Bremen/Hamburg
Am Rand des Elbe-Weser-Dreiecks liegen die Siedlungsschwerpunkte Hamburg, Bremen und Bremerhaven. Diese verfügen jeweils über eigene Entsorgungskapazitäten:

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Hamburg
Im Landkreis Harburg liegt bei Seevetal die Bauschuttdeponie (DK I) Hittfeld-Eddelsen der Fa. Otto Dörner. Die Deponie verfügt auf einer Fläche von 14,1 ha über ein genehmigtes Ablagerungsvolumen von 1,6 Mio. t und wurde in 2009 in Betrieb genommen. Sie soll über ca. 15 Jahre verfüllt werden, was einem jährlichen Input von rund 100.000 t entspricht. Weitere Deponien liegen nördlich von Hamburg (z. B. Deponie Ecklak, Kreis Steinburg). Die Prognose der mittleren Beseitigungsquote (Deponierung) für Bauabfälle in Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt etwa 1,35 Mio. t pro Jahr, wobei knapp die Hälfte davon aus Hamburg zu erwarten ist4. Im gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein wird ferner ausgeführt, dass zurzeit auf die Planung und Ausweisung neuer Flächen für Beseitigungsanlagen verzichtet werden kann. Um unnötige Transportwege zu vermeiden, können jedoch regional weitere Deponiekapazitäten der Deponieklassen 0 und I für gering belastete mineralische Abfälle sinnvoll sein.
Angesichts dieser Zahlen, kann davon ausgegangen werden, dass die Deponie in Hittfeld allein durch das Abfall-Aufkommen aus Hamburg ausgelastet sein wird. 

Bremen/Bremerhaven
Die Blocklanddeponie in Bremen wurde bis zum 15. Juli 2009 als Deponie der Klasse I betrieben5. Derzeit werden auf dem Altteil der Deponie Abfälle der Deponieklasse 0 zur Profilierung angenommen. Die Erweiterung der Deponie um eine 4,2 Hektar große Fläche auf einem Plateau der Altdeponie ist geplant und soll in den Jahren 2012/14 als Klasse I-Deponie in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Im Jahr 1991 wurde ein 11 Hektar großer neuer Deponieabschnitt errichtet, der momentan als Deponie der Klasse III betrieben wird.

Die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr hat als zuständige Planfeststellungs-behörde im Mai 2012 den Planfeststellungsbeschluss6 über eine wesentliche Änderung der Deponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven erlassen7. Durch den Beschluss wird der Plan der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH (BEG) genehmigt, die Deponie weiter zu betreiben. Die BEG hatte beantragt, auf der vorhandenen Deponie weitere Deponieabschnitte zu errichten und zu betreiben, damit die Bremerhavener Abfälle und die Abfälle aus dem Landkreis

4 Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011

5 www.Umweltbetrieb-Bremen.de
6 Planfeststellungsbeschluss für die wesentliche Änderung der Deponie „Grauer Wall“ vom 08.05.2012
7 Pressemitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen vom 10.05.2012

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Cuxhaven auch in Zukunft ortsnah und umweltverträglich beseitigt werden können. Nach den Antragsunterlagen werden jährlich 10.000 bis 50.000 Tonnen Abfälle pro Jahr für den Deponieabschnitt der Klasse I für gering belastete Abfälle und 10.000 bis 25.000 Tonnen Abfälle pro Jahr für den Deponieabschnitt der Klasse III für höher belastete Abfälle abgelagert. Damit bleibt die BEG im Rahmen der bisherigen Ablagerungsmengen. Rund 98% der auf der Deponie abgelagerten Abfallmengen kommen aus der Stadt Bremerhaven und den anliegenden Umlandgemeinden8. Das Restvolumen der Deponie beträgt 1,6 Mio. m³.
Gemäß Abfallwirtschaftsplan für das Land Bremen ist in 2005 eine Masse an Bauabfällen von 76.546 t auf Deponien abgelagert worden.
Angesichts dieser Zahlen, kann davon ausgegangen werden, dass die Deponien im Land Bremen durch das Abfall-Aufkommen aus Bremen und Bremerhaven ausgelastet sein werden.
Betriebsstoffe/CO2-Emissionen
Große Transportentfernungen für die erforderlichen Abfalltransporte sind mit dementsprechen-dem hohen Verbrauch an Betriebsstoffen und dem Ausstoß von CO2-Emissionen verbunden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Vergleichsrechnung für den Diesel- und CO2-Verbrauch der jährlichen Verbringung von ca. 120.000 t an DK I-Abfällen zur Deponierung aus dem Elbe-Weser-Dreieck bezogen auf die Varianten:
1) Blocklanddeponie Bremen (DK I, II)
2) Deponie Hittfeld-Eddelsen (DK I)
3) Deponie Haaßel (DK I)
4) Deponie Grauer Wall in Bremerhaven (DK I, II)
für einen Muster-LKW mit 26 to Zuladung, jeweils bezogen auf die An- und Abfahrt vom zentralen Standort Rotenburg/Wümme.
Die v. g. Tabelle 2 zeigt, dass durch den Bau der Deponie der Klasse I bei Haaßel mit einer deutlichen jährlichen CO2-Emissionsreduzierung zwischen 68.000 und 481.000 kg bzw. einer jährlichen Kraftstoffreduzierung zwischen 26.000 und 183.000 Liter Diesel im Vergleich zu den Alternativstandorten Bremen, Hittfeld-Eddelsen und Bremerhaven zu rechnen ist.
8 Flugblatt der Stadtverordnetenfraktionen der SPD und der CDU, Bremerhaven-Lehe zum Planfeststellungsverfahren Deponie Grauer Wall

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Tabelle 2: CO2-Standortvergleichsrechnung
Daten aus Verkehrsrundschau – So ermitteln Sie den CO2-Fußabdruck -Ausgabe 51-52/2010

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Zusammenfassung
Die am Rand des Elbe-Weserdreiecks gelegenen Entsorgungskapazitäten sind im Wesentlichen für die Entsorgung der in den dortigen Ballungsgebieten anfallenden Abfälle ausgelegt.
Für die im Einzugsgebiet der geplanten Deponie anfallenden niedersächsischen Abfallmengen in einer Größenordnung von 120.000 t/a (s. o.) bestehen keine planmäßigen Entsorgungskapazitäten. Daher findet daher zurzeit ein fast vollständiger Abfallexport aus dem Elbe-Weserdreieck statt.
Die damit verbundenen Abfalltransporte sind mit erheblichen Mehrverbrauchen an Betriebsstoffen und dementsprechenden hohen CO2-Emissionen verbunden.
Um mittel- bis langfristig im Einzugsgebiet unnötige wirtschaftliche und ökologische Mehraufwendungen zu vermeiden und damit auch volkswirtschaftlich und gesamtökologisch sinnvoll zu handeln, ergibt sich ein eindeutiger Bedarf zur Errichtung einer Deponie der Klasse I im Einzugsgebiet des Elbe-Weserdreiecks. Dies wird sowohl überregional durch den Abfall-wirtschaftsplan des Landes Niedersachsens als auch regional durch den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises Rotenburg (Wümme)2 belegt.
Die Errichtung einer Deponie im Landkreis Rotenburg (Wümme) wird auch durch aktuelle Erklärungen von Unternehmen, Verbänden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts befürwortet, die den erheblichen Bedarf an Deponieraum bestätigen und sich für den Bau einer DK I aussprechen. Dazu liegen dem Antragsteller mindestens 20 entsprechende schriftliche Äußerungen vor.
Eine regionale Entsorgungsmöglichkeit liegt somit auch im Interesse der heimischen Wirtschaft.

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6. Kapazität der Deponie
Die von der eigentlichen Deponie inklusive der Randwälle bedeckte Grundfläche (innerhalb Ringstraße) beträgt bei einer Breite von etwa 260 m und einer Länge von etwa 270 m ca. 71.065 m² (aus CAD-Darstellung digital ermittelt). Bei einer Aufhaldung auf gut 28 m über GOK (+ 58,84 m ü NN) und randlichen Böschungsneigungen von 1 : 3 ergibt sich ein Auftrags-volumen zwischen der heutigen Geländeoberfläche und der Oberfläche der späteren Rekultivierungsschicht von etwa 905.000 m³.
Abzüglich der Volumina für den aufzutragenden Füllboden, die technisch hergestellte Barriere, das Basisabdichtungssystem, die Oberflächenabdichtung inklusive der Rekultivierungsschicht sowie der Randwälle ergibt sich ein tatsächliches Nutzvolumen (Einlagerungsvolumen) der Deponie in Höhe von: 640.000 m³

Die Deponie beinhaltet gemäß DepV einen Deponieabschnitt, in dem ein Monodeponieabschnitt errichtet wird. In diesem Abschnitt werden spezifische Abfälle, die nach Art ähnlich und untereinander verträglich sind, abgelagert. Es handelt sich hierbei um verpackte asbesthaltige Abfälle.
Eine Aussage über die notwendige zur Verfügung zu stellende Kapazität dieses Monodeponie-abschnittes ist derzeit nicht möglich, da eine abschließende Aussage über den tatsächlich anfallenden Umfang an asbesthaltigen Stoffen nicht leistbar ist. Eine entsprechende Erweiterung der Monodeponie ist erforderlichenfalls innerhalb der geplanten Deponiefläche realisierbar.
Der Bau der Deponie und damit der Basisabdichtung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Die flächenmäßige Einteilung erfolgt in Abhängigkeit der Anordnung der Sickerwasserdränrohr-leitungsabschnitte. Die Bauabschnitte umfassen jeweils zwei bis drei Sickerwassersammler-abschnitte.
Die Einlagerung erfolgt in zwei Abschnitten. Dazu wird zunächst die Hälfte der Deponiefläche genutzt, bis die Einlagerungshöhe die Nutzung der zweiten Hälfte erfordert.

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7. Liste der Abfälle
Es kommen ausschließlich mineralische Abfälle bestehend aus Böden aus dem Baubereich sowie Bauschutt, Straßenaufbruch und asbesthaltigen Baustoffen zur Ablagerung, die die Zuord-nungskriterien in Anhang 3, Nr. 2 der DepV zur DK I einhalten. Der organische Gehalt9 der Abfälle ist entsprechend den Regelungen der DepV auf 1 Masse-% begrenzt. Somit besteht in den Abfällen kein Gas- und Geruchsbildungspotential sowie keine Brandgefahr.
Nach Abfallverzeichnisverordnung vom 10.12.2001, zuletzt geändert am 27.09.2007, handelt es sich dabei um Abfallschlüssel und -bezeichnungen, die in der Anlage 6: Liste der Abfälle ausführlich beschrieben sind.
In dem geplanten Monobereich werden Abfälle der Abfallgruppe 17 06 eingebaut. Die Einlagerung von schwach gebundenem Asbest ist nicht vorgesehen.
Ggf. werden weitere Monobereiche für die Ablagerung von Straßenaufbruch als Schollenaufbruch oder hydraulisch gebunden eingerichtet.
9 Bestimmt als TOC

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8. Angaben zu den planungsrechtlichen Ausweisungen
8.1. Bestehende Nutzung
Die Deponiefläche wird größtenteils als extensives Grünland genutzt. Ein schmaler Streifen am Westrand des Flurstücks 13/3 ist mit Bäumen bestanden.
Weitere Einzelheiten hierzu sind der Anlage 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu entnehmen. Die Anlage ist als separate Unterlage (Ordner) diesem Genehmigungsantrag beigefügt.

8.2. Raumordnerische Einordnung
Der geplante Standort ist im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Roten-burg/Wümme aus dem Jahre 2005 (RROP) als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen (s. Abb. 8.1.1).
Im Ergebnis eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 2 Bundes-Raumordnungsgesetz und § 11 Nieders. Gesetz über Raumordnung und Landesplanung lässt der Landkreis Rotenburg (Wümme) mit Schreiben vom 19.03.2010 (siehe Anlage 19: Schriftverkehr) die Abweichung von dem im Raunordnungsprogramm ausgewiesenen o. g. Vorranggebiet für Natur und Land-schaft zu. Das Ziel bleibt im Raumordnungsprogramm bestehen, es braucht aber im abfallrecht-lichen Genehmigungsverfahren für die geplante Deponie nicht beachtet zu werden.
Die geplante Deponie liegt in der Gemarkung Haaßel im Außenbereich der Gemeinde Selsingen. Im gültigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Selsingen (siehe Anlage 19: Schrift-verkehr) ist der gesamte südliche Teil des vorgesehenen Deponiegrundstücks als „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen – Müllbeseitigungsanlage“ ausgewiesen. Dies betrifft alle Flurstücke mit Ausnahme des Flurstücks 13/3 (s. Katasterplan in Zeichnung Nr. 2448.001-04-012). Dieses Flurstück ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Weitere Einzelheiten zur raumordnerischen Einordnung sind der Anlage 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu entnehmen.

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Abb. 8.1.1: Auszug aus RROP des Landkreises Rotenburg/Wümme 2005
in rot: ungefähre Lage geplante Deponiefläche

8.3. Gewässer
Das Gelände weist von Süden nach Norden ein stetiges Gefälle auf, so dass das Gelände in
Richtung Norden über ein vorhandenes Grabensystem (Abzugsgraben Haaßel-Windershuser)
entwässert, welches in den Duxbach einmündet (s. Lageplan in Zeichnung Nr. 2448.001-04-
001). Der Duxbach verläuft in einem Abstand von ca. 1.700 m zur Deponie von Ost nach West
und mündet bei Plönjeshausen in die Bever (Nebenfluss der Oste).
Die vorhandenen Geländehöhen liegen bei ca. + 31,50 m ü. NN im Süden und bei ca. + 29,00 m
ü. NN im Norden. Im nordwestlichen Bereich im Anschluss an den vorhandenen Wald ist eine
Senke bis ca. + 26,75 m ü. NN vorhanden. Hier erfolgt die Weiterleitung des Oberflächenwassers
in das o. g. Grabensystem.

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8.4. Untergrund der Deponie
8.4.1. Ausgeführte Erkundungsmaßnahmen
Im Rahmen des damaligen Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung des Vorhabens wurden in 1989 sowie in 1992 zwei umfangreiche Erkundungsprogramme zur Beschreibung der geologischen und hydrogeologischen Standortverhältnisse durchgeführt. Darüber hinaus sind in 2010 ergänzende Aufschlussbohrungen abgeteuft worden. Die Lage der verschiedenen Bohransatzpunkte ist dem Lageplan in Zeichnung Nr. 2448.001-04-001, die Darstellung der Schichtenverzeichnisse der Bohrungen aus 2010 sind der Anlage 5: Schichtenverzeichnisse Bohrungen zu entnehmen. Im Einzelnen wurden folgende Bohrungen ausgewertet bzw. abgeteuft:
1989 4 Aufschlussbohrungen B 1 – B4 in Tiefen von 43 – 55 m im Deponieumfeld, 4 Spülbohrungen BP 1 – 4 auf der Deponiefläche, 4 Trockenbohrungen BK 1 – 4 auf der Deponiefläche und 6 Spülbohrungen am Rand der Deponiefläche mit anschließendem Ausbau zu Grundwassermessstellen (P1 – P6).
1992 10 Rammkernsondierungen in Tiefen bis 7 m auf der Deponiefläche, 3 Trockenbohrungen auf der Deponiefläche (BP 5 – BP 7). 9 Trockenbohrungen am Rand der Deponiefläche mit anschließendem Ausbau zu Grundwassermessstellen (P7A/B, P8A/B, P9A/B sowie P2B, P3B und P4B).
2010 4 Trockenbohrungen am Rand der Deponiefläche mit anschließendem Ausbau zu Grundwassermessstellen (P 7 – P 10)
Die Erkundungsprogramme in 1989 und 1992 wurden von der Dr. Pieles + Dr. Gronemeier Consulting GmbH ausgewertet und die Ergebnisse in den geologisch hydrogeologischen Gutachten mit Datum vom 28.06.1990 und 10.01.1993 zusammenfassend dargestellt (siehe Anlagen 15 und 16: Geologisch-Hydrologische Gutachten).
In Ergänzung zu den bestehenden Gutachten wurden zwei weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben:

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– Untergrundhydraulische Berechnungen zur Bewertung des Einflusses der Deponie auf die Grundwasserneubildung des umliegenden Gebietes und
– Setzungsberechnungen zur Berücksichtigung der Deponierung von Bauschutt
Die Gutachten wurden im Jahr 2011 von der Gesellschaft für Umwelttechnik mbH, Braunschweig erstellt und sind ebenfalls in den Anlagen 14 und 17 beigefügt.
In den nachfolgenden Kapiteln zur Geologie und Hydrogeologie sind die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten zusammenfassend dargestellt.
8.4.2. Geologie
Im Ergebnis der Erkundungsarbeiten ist der Untergrund im Bereich der Deponiefläche ist laut PGC wie folgt zu charakterisieren (s. auch Anlage 16 und Abb. 8.4.1):
Oberflächennah bilden weichselzeitliche (Flug-)Sande mit humosen Anteilen und Mächtigkeiten von 0,2 m bis maximal 2,2 m die Abdeckung. Die Färbung dieser Sedimente reicht vom durch den Humusanteil bedingten dunkelbraun im oberen Bereich bis hin zum hellen rostrot.
Diese Sanddecke wird flächig von anstehenden, eiszeitlichen Ablagerungen (entkalkter Geschiebemergel) unterlagert. Im oberen Bereich bestehen diese aus gelbbraunem Geschiebe-lehm und gehen zur Tiefe in Geschiebemergel über. Die Mächtigkeiten liegen zwischen 15 m im südwestlichen Teil der Deponiefläche und > 20 m im Nordosten.
Die Hauptkomponente des Geschiebemergels ist Schluff. Das Variationsspektrum der Neben-gemengeteile umfasst neben Mittelsand, Feinsand und tonige Anteile. Innerhalb des Geschiebe-mergels wurden in unterschiedlichen Tiefen Sandeinschaltungen mit teilweise hohem Grob-kornanteil sowie kiesigen Beimengungen, in Übergangszonen zum tieferliegenden Bereich der Schmelzwassersande auch steinigen Anteilen durchteuft.
Im Liegenden des Geschiebemergels stehen Schmelzwassersande mit Mächtigkeiten bis zu 13,50 m (BP 4) an, die den oberen Grundwasserleiter bilden und aus Fein-, Mittel- und Grobsanden mit kiesigen Einschaltungen bestehen. An der Basis der Schmelzwassersande ist teilweise eine steinige Lage ausgebildet. Im südlichen Flächenabschnitt streichen die Sande nach den bisher-igen Kenntnissen aus und werden erst wieder außerhalb der Deponiefläche in den Bohrungen B 1 und B 2 angetroffen.

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Im Liegenden des oberen Grundwasserleiters wurden Lauenburger Schichten angeschnitten. Die lithologische Ausbildung ist relativ inhomogen und wechselt von ausgeprägt schluffig-toniger bis hin zu überwiegend feinsandig ausgeprägter Fazies.
Südlich der Deponie wurde in den Bohrungen BP 1, BK 1, P 5, P 6 und P10 eine Hochlage der Lauenburger Schichten (max. NN + 20 m in P 5 und P 6) angetroffen, in deren Bereich die Schmelzwassersande nach den vorliegenden Erkenntnissen ausdünnt sind bzw. vollständig fehlen. Zum Norden hin fällt das Niveau der Lauenburger Schichten ab, mit den Bohrungen BK 4 und BP 4 wurde eine deutliche Tieflage der Lauenburger Schichten bei NN – 8 m (BP 4) mit länglicher, fast rinnenartiger Ausdehnung Südost-Nordwest angeschnitten. Innerhalb dieser Tieflage (BP 4) stehen bis 56 m u. GOK max. 18 m mächtige überwiegend feinsandige Schichten an, die wasserführend sind und mit dem oberen Grundwasserleiter (Saale-Schmelzwassersande) in hydraulischem Kontakt stehen.

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Abb. 8.4.1: geologischer Schnitt (aus Pieles + Gronemeier 1993)
1 = Flugsand,
2 = Geschiebelehm/-mergel
3 = Schmelzwassersande
4 = Lauenburger Schichten (sandig)
5 = Lauenburger Schichten (bindig)
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8.4.3. Hydrogeologie
Im Gutachten von PGC (s. Anlage 16) werden die hydrogeologischen Verhältnisse wie folgt beschrieben:
Die Grundwasserstände in den flach verfilterten Messstellen des Geschiebemergels unter-scheiden sich z.T. um mehrere Meter. Es ergibt sich bei der Analyse dieser Daten keine einheitliche Richtung der Grundwasserbewegung und keine plausiblen Zusammenhänge zwischen Bereichen mit Grundwasserhoch- bzw. -niedrigständen. Ebenso ist in den sandigen Bereichen des Geschiebemergels die für oberflächennahe Grundwässer in Norddeutschland typische Korrespondenz zwischen Morphologie und Grundwasserständen nicht erkennbar.
Die sandigen Bereiche im Geschiebemergel sind demnach nicht als zusammenhängender Grundwasserleiter anzusehen, so dass hier auf die Konstruktion eines Grundwassergleichen-plans verzichtet werden musste. Vielmehr können diese Zonen mit hinreichender Sicherheit als weitgehend hydraulisch voneinander isolierte Bereiche angesehen werden. Dafür spricht ebenfalls, dass das Klarpumpen sowie die Pumpteste mangels Wasserdargebot erhebliche Probleme bereitet haben.
Der Geschiebemergel kann aufgrund des heutigen Kenntnisstandes somit trotz auftretender sandiger Bereiche als zusammenhängende Barriere-Schicht angesehen werden. Ein Transfer-potential des Grundwassers innerhalb der sandigen Bereiche ist derzeit nicht erkennbar.
Während der in 1992 durchgeführten Pumpteste in den Schmelzwassersanden bzw. dem sandig-kiesig ausgebildeten basalen Bereich des Geschiebemergels eingerichteten Grundwassermess-stellen (B-Messstellen), wurden die Grundwasserstände in den Parallelmessstellen innerhalb sandiger Bereiche des Geschiebemergels beobachtet. Hierbei konnte in keinem Fall eine Absenkung beobachtet werden.
Darüber hinaus zeigen die Grundwasserspiegelhöhen in den Doppel-Messstellen stets ein unterschiedliches Niveau. Auch nach längeren Wartezeiten (Ruhezeit zum Einpegeln des normalen Grundwasserniveaus) erfolgte keine Änderung der Grundwasserspiegeldifferenzen.
Die Höhenunterschiede betragen zwischen 0,10 m und 1,12 m und geben damit Hinweise auf fehlende hydraulische Kontakte zwischen den grundwassererfüllten, sandigen Geschiebemergel-abschnitten und dem liegenden Schmelzwassersanden.

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Zur Ermittlung der geohydraulischen Leitfähigkeiten wurden in 1992 Korngrößenanalysen sowie Infiltrations- und Pumpteste durchgeführt. Diese ergaben folgende Ergebnisse (PGC, Anlage 16):
In den sandigen Geschiebemergelabschnitten wurden teilweise erhöhte Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt. Bereichsweise ist eine Wasserführung innerhalb des Geschiebemergels festgestellt worden. In-situ-Untersuchungen zur Durchlässigkeit in diskreten Testbereichen innerhalb des Geschiebemergels zeigen in den überwiegend homogen und schluffreich ausgebildeten Bereichen des Geschiebemergelpaketes eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit mit Durchlässig-keitsbeiwerten (kf-Werte) zwischen 10-8 und 2 x 10-7 m/s.
Die in einigen Tests festgestellten erhöhten Durchlässigkeitsbeiwerte > 10-6 m/s (sandige Übergangsbereiche vom Geschiebemergel zum Liegenden) und 10-5 m/s (sandige Bereiche im Geschiebemergelpaket) weisen auf lokal vorhandene Bereiche erhöhter Durchlässigkeit hin, die jedoch nicht erkennbar hydraulisch miteinander verbunden sind und somit für die Bewertung der Gebirgsdurchlässigkeit eine untergeordnete Rolle spielen.
Aufgrund der flächenhaft gleichmäßigen Verteilung der Probenahmepunkte und der geringen Streubreite der kf-Werte kann für den Geschiebemergel im Bereich der geplanten Deponiefläche ein mittlerer Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 x 10-7 m/s in Ansatz gebracht werden, sofern keine sandigen Bereiche mit signifikant höheren Durchlässigkeiten nachgewiesen wurden.
Die In-situ ermittelten Durchlässigkeiten der saale-zeitlichen Schmelzwassersande liegen einheitlich zwischen 9 x 10-5 und 2 x 10-4 m/s. Sie weisen somit die Schmelzwassersande als einen guten Grundwasserleiter aus.
Das Grundwasser wird durch verschiedene Grundwassermessstellen (GWM) aufgeschlossen (s. auch Abb. 8.4.2):
Die GWM P 1 bis P 9 von 1989/1992 sind sämtlich als Doppel-Messstellen (teils 2“, teils 5“) erbaut worden. Die Messstellenpaare P 1 bis P 9 wurden dann jeweils mit der Bezeichnung A (= oberflächennaher Ausbau in Sandlinsen innerhalb des Geschiebemergels/-lehms bzw. im Flugsand) und B (= tieferer Ausbau in den unterlagernden Schmelzwassersanden) unterschieden.
Die neueren GWM P 7 – P 10 aus dem Jahr 2010 sind jeweils als Einfach-Messstellen ausgebaut und sind in alle oberflächennah in den Sandlinsen innerhalb des Geschiebemergels/-lehms ausgebaut worden.

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Abb. 8.4.2: Stammdaten der Grundwassermessstellen
mit Zuordnung zum Grundwasserleiter
Die GWM Nr. 9A und 9B sind heute nicht mehr auffindbar. Die GWM 7A, 7B, 8A und 8B konnten erst in 2011 wieder aufgefunden werden.

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Abb. 8.4.3: Grundwasserganglinien in sandigen Abschnitten des Geschiebelehms
Abb. 8.4.4: Grundwasserganglinien Grundwasserleiter in den Schmelzwassersanden

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Die aktuellen regelmäßigen monatlichen Grundwasserstandsmessungen in den Grundwasser-messstellen zwischen Mai 2010 und Januar 2013 (s. Grundwasserganglinien in Abb. 8.4.3 + 4) umfassen mehr als zwei Kalenderjahre. Es wird deutlich, dass die Grundwasserstände im Jahr um etwa 1 – 2 m differieren.
Die in den sandigen Geschiebemergelabschnitten festgestellten Schichten-Wasserstände (Abb. 8.4.3) liegen i. d. R. oberhalb der in den Schmelzwassersanden ermittelten Grundwasserstände (Abb. 8.4.4).
Demzufolge muss sich der Bemessungswasserstand für die Deponieaufstandsfläche auch an den in den Sandbereichen des Geschiebemergels ermittelten Schichten-Wasserständen orientieren.
Vorbehaltlich weiterer monatlicher Grundwasserstandsmessungen wird davon ausgegangen, dass der höchste zu erwartende Grundwasserstand im Bereich der jeweiligen Grundwassermessstellen ca. 0,50 m oberhalb der in 2010 bis 2012 gemessenen Schichten-Wasserhöchststände, jedoch maximal auf Höhe der Geländeoberkante liegt.
Um die Konstruktion einer mindestens 1 m oberhalb des höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegels liegenden Oberkante der technisch hergestellten Geologischen Barriere zu ermöglichen, wurden trotz fehlender hydraulischer Kontakte auch für die sandigen Bereiche im Geschiebemergel ein Grundwassergleichenplan sowie ein Flurabstandsplan konstruiert (s. Abb. 8.4.5 und 8.4.6).
Ein weiterer Grundwassergleichenplan wurde für den oberen Grundwasserleiter konstruiert (Abb. 8.4.7).
Als direkte Abstrombrunnen der Deponiefläche sind derzeit sowohl die GWM P 2A und P 2B im nordwestlichen Abstrom als auch die GWM P 3A und P 3B im nordöstlichen Abstrom anzu-sehen. Die GWM P 4 befindet sich eindeutig im Grundwasseranstrombereich der geplanten Deponiefläche.

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Abb. 8.4.5: Grundwassergleichenplan aus in sandigen Abschnitten des Geschiebelehms verfilterten Grundwassermessstellen

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Abb. 8.4.6: Flurabstandsplan aus in sandigen Abschnitten des Geschiebelehms verfilterten Grundwassermessstellen

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Abb. 8.4.7: Grundwassergleichenplan aus im oberen Grundwasserleiter verfilterten Grundwassermessstellen

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8.4.4. Hydrogeologische Beeinflussung Erlen-Bruchwald
Im Nordwesten der geplanten Deponie befindet sich eine oberflächennahe Vernässungszone, die
zur Bildung eines Erlen-Bruchwaldes und somit zu einem Biotoptyp von besonderer Bedeutung
geführt hat (s. auch Anlage 3). Zur Abschätzung der Auswirkungen einer Oberflächenversiegelung
durch die Deponie auf den Wasserhaushalt im Erlen-Bruchwald wurde ein dreidimensionales
Berechnungsmodell der vorliegenden Bodenverhältnisse anhand der Finiten Elemente-
Methode abgebildet (siehe Anlage 17, untergrundhydraulische Berechnung GGU, 04.10.2011).
Wesentlich wurden u. a. die Stockwerkstrennungen durch den Geschiebelehm und die Lauenburger
Schichten sowie die lokalen hydraulischen Kontakte erfasst. Insgesamt wurde der
Baugrund im Modell in sechs Schichten aufgebaut.
Abb. 8.4.8: 3D Modell, Untergrundhydraulische Berechnung GGU vom 04.10.2011
Zwischen dem Schichtenwasser in den Decksanden und dem Grundwasserleiter
(Schmelzwassersande) besteht östlich der Deponie eine Verbindung. Die wasserführenden
Schichten beeinflussen sich gegenseitig.

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Die Grundwasserstände werden von jahreszeitlichen und langjährigen klimatischen Schwankungen beeinflusst. Die höchsten Grundwasserstände werden generell zu Beginn der Vegetationsperiode (Februar/März) gemessen. Danach fallen die Grundwasserstände ab. Die Minimalwerte sind im September/Oktober erreicht.
Nach dem NIBIS Kartenserver, Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie LBEG wird von einer mittleren Grundwasserneubildung von 200 mm pro Jahr ausgegangen. Der Berechnungszeitraum beträgt 10 Jahre. Die Simulation der Grundwasserstände wurde mit und ohne Deponiekörper berechnet. Auf der Fläche des Deponiekörpers wurde die Versickerung zu Null gesetzt.
Als Ergebnis der Berechnungen konnte kein Einfluss auf die Grundwasserstände des Erlen-Bruchwaldes nachgewiesen werden. Durch die Versiegelung ergaben sich keine signifikanten Änderungen der Grundwasserstände. Der tiefer liegende Hauptgrundwasserleiter wird durch die Deponie ebenfalls nicht beeinflusst (siehe Anlage 17, untergrundhydraulische Berechnung GGU, 04.10.2011).
8.4.5. Setzungen
Ein vorliegendes Gutachten “Baugrundbeurteilung“, bearbeitet durch Dr. Pieles + Dr. Grone-meier Consulting GmbH im Jahr, aufgestellt Januar 1990, welches für die Deponieplanung “Im Sande“ erstellt worden ist, ist in der Anlage 13: Baugrundbeurteilung beigefügt.
Im Rahmen des bereits durchgeführten Planfeststellungsverfahrens (siehe hierzu Kap 1: Veranlassung) zur Genehmigung des Vorhabens wurden in 1990 außerdem Standsicherheits-untersuchungen in Form von Böschungsbruch-Berechnungen und Setzungsberechnungen durchgeführt. Diese wurden von der Dr. Pieles + Dr. Gronemeier Consulting GmbH erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in einem ausführlichen Bericht mit Datum vom Mai 1990 zusammen-fassend dargestellt.
Aufgrund der geänderten Randbedingungen hinsichtlich einer höheren Wichte des eingelagerten Abfalls, kleinerer Ausmaße der Deponie sowie der Berücksichtigung von Vorgaben aktueller DIN-Normen wurde eine Anpassung der durchgeführten Setzungsberechnungen notwendig.

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Die zur Einlagerung vorgesehenen Böden und der Bauschutt weisen im Durchschnitt voraussichtlich
eine Dichte zwischen 1,6 to/m³ und 2,0 to/m³ auf. Dieser Wert ist stark abhängig vom Anteil an Asbest-Abfällen, die niedrigere Dichten als Boden und Bauschutt aufweisen.
In der Setzungsberechnung der GGU vom 04.10.2011 (siehe Anlage 14) wird die Dichte des
Deponiekörpers ungünstig mit 2,0 to/m³ angenommen. Die Berechnungen wurden mit einem
Finiten Elemente Programm durchgeführt. Dazu wurde der Baugrund anhand der vorliegenden
Bohrungen abgebildet.
Abb. 8.4.9: Modell Setzungsberechnung GGU vom 04.10.2011
Der Großteil der Setzungen tritt während der Betriebsphase auf. Nach Stilllegung der Deponie
treten nur noch Restsetzungsmaße von wenigen Zentimetern auf.
Unter der Kuppe werden maximale Setzungen von rd. 65 cm an der Deponiebasis auftreten. Die
Setzungen laufen zu den Böschungsfüßen aus. Die Mitnahmesetzungen der Umgebung sind
geringfügig.

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8.5. Umweltverträglichkeit
Eine Umweltverträglichkeitsstudie nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchgeführt worden.
Die Ergebnisse dieser Studie werden in der Anlage 3: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erläutert.
Diese Anlage ist in einer separaten Unterlage (Ordner) dem Genehmigungsantrag beigefügt.

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9. Maßnahmen der Bau- und Ablagerungsphase
9.1. Erschließung
9.1.1. Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Standortes soll ausgehend von der südlich verlaufenden Kreisstraße von Selsingen nach Anderlingen (K 109) bzw. von der nördlich verlaufenden Kreisstraße K 118 von Selsingen nach Ohrel über eine bereits in Folge der o. g. alten Genehmigung für LKW-Transporte ausgebaute Erschließungsstraße erfolgen (siehe Zeichnung Nr. 2448.001-04-001 sowie Abb. 9.11.4), welche die genannten Straßen miteinander verbindet. Diese Erschließungs-straße ist nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und wird daher neben dem land- und forst-wirtschaftlichen Anliegerverkehr ausschließlich als Zu- und Abfahrt für die Deponie genutzt. Von dieser Erschließungsstraße zweigt eine kurze Stichstraße über das Flurstück 20/11 zur Deponiefläche ab.
Der Aufbau des Stichweges und der Waagenzufahrt erfolgt gemäß der Straßenart (Straße im Gewerbegebiet) und der Parkfläche (gelegentlich genutzte Parkfläche Schwerverkehr) gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) nach Tabellen 2 und 5 in Bauklasse III.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Querneigungen und entsprechende Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und notwendigen Anschlussleitungen in einen Regenwasserkanal abgeleitet.
Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen darf nicht durch verschleppten Schmutz aus der Deponie beeinträchtigt werden.
Auf der Zufahrtsstraße zur Deponie ist auf einer Länge von ca. 100 m eine Abrollstrecke vorgesehen. Die Abrollstrecke muss den Verhältnissen entsprechend häufiger gereinigt werden. Das entsprechende Reinigungsgerät wird auf der Deponie vorgehalten.

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9.1.2. Entsorgung
Die Entsorgung des sanitären Schmutzwassers und des gesammelten gesondert zu behandelnden Sickerwassers wird über eine ca. 1,8 km lange Druckrohrleitung DN 125 in das kommunale Kanalnetz der Gemeinde Selsingen eingeleitet. Die geplante Trassenführung ist in der Zeichnung Nr. 2448.001-04-001 zu entnehmen.
Die Druckrohrleitung verläuft im Seitenraum entlang der Zufahrtstraße von der K109 bis zum Deponiegrundstück und entlang der K109 bis Haaßel, um dann an das kommunale Abwassernetz in Selsingen anzubinden. Die Gemeinde Selsingen hat grundsätzlich ihr Einverständnis zur Abnahme des anfallenden Abwassers erklärt (vgl. Anlage 19: Schriftverkehr).
Die Druckrohrleitung wird so verlegt, dass überall eine Mindestüberdeckung von 1,20 m gewährleistet ist. An den Hochpunkten sind Entlüftungsventile vorgesehen.
Sollte die Einleitung in das kommunale Kanalnetz der Gemeinde Selsingen nicht möglich sein, erfolgt die Entsorgung nach Zuweisung durch die NGS Hannover in einer anderen geeigneten Anlage. Ggf. erfolgt vor Ort eine (Vor-)Behandlung des Sickerwassers durch eine geeignete Aufbereitungsanlage.
9.1.3. Energieversorgung, Telefon
Die Anfrage bei den Versorgungsunternehmen nach den bestehenden Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) ergab, dass keine Leitungen auf dem Deponiegelände vorhanden sind, sondern in den Seitenbereichen der Straße K109 verlaufen.
Die Energieversorgung sowie die Telefonleitung für den notwendigen Anschluss erfolgen durch parallel zur Zufahrtstraße im Seitenraum zu verlegende Versorgungsleitungen. Der Anschluss an den Bestand der vorhandenen Energieversorgung erfolgt im Einmündungsbereich an die K109. Die genaue Trassenführung sowie der Anschluss an den Bestand ist der Zeichnung Nr. 2448.001-04-001 zu entnehmen.

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9.1.4. Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Deponie für Trink-, Brauch-, und Löschwasser erfolgt durch eine längs im Seitenraum der Zufahrtsstraße verlaufenden Druckleitung DN 100. Die Wasserleitung schließt an die entlang der K109 verlaufende Wasserversorgungsleitung zwischen Haaßel und Anderlingen an. Löschwasser kann aus einem im Eingangsbereich angeordneten Hydranten entnommen werden.
9.2. Betriebsgebäude
Das Betriebsgebäude ist als Containeranlage geplant. Erläuterungen zum Betriebsgebäude befinden sich in der Anlage 20 des Genehmigungsantrages.
Im Einzelnen befinden sich dort eine Baubeschreibung, Zeichnungen, Technische Berechnungen sowie die Bauantragsformulare.
9.3. Waage
Es ist eine Waagenbrücke als Unterflurwaage in den Abmessungen 18 x 3 m gemäß DIN 8119 und EN 45501 vorgesehen. Eine entsprechende Wäge-Elektronik zur Vervollständigung des Wiegevorganges wird ebenfalls mit vorgesehen. Folgende Kenndaten für die Straßenfahrzeugwaage und ein eichfähiges System-Wäge-Terminal sind maßgebend:
Tragfähigkeit : 60 t Teilung : 10 / 20 kg Lichte Wannentiefe : max. 70 cm Hochwertiger Beton gemäß DIN 1045 bzw. DIN EN 206 mit Expositionsklasse XC4/XF4 und verschleißfeste Fahrbahnoberfläche aus Splittbeton mit den Expositionsklassen XC4, XF4 und XD3 Hohe Widerstandfähigkeit gegen mechanischen Abrieb und Frost-Tausalz-Angriff Eichfähiges Mikroprozessorsystem (Messbereich 50000 kg / Auflösung 2500 d / kleinste Teilung 20 kg; alle Angaben variabel) Grafikfähiges Flüssigkristall-Display mit guter Lesbarkeit der Ein- und Ausgabedaten Komfortable Eingabe von alphanumerischen Daten über handelsübliche IBM-kompatible PC-Tastatur

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Schnittstellen zum Anschluss von PC-Systemen und sonstigen Peripherie-Geräten Hohe Gehäuseschutzart IP65
Die Wägezellen und der Anschlussklemmkasten sind über einen Potentialausgleich miteinander verbunden. Zusammen mit den im Anschlussklemmkasten befindlichen Überspannungsableitern stellt diese Lösung einen guten Schutz gegen Blitzeinschlag dar.
9.4. Verkehrswege innerhalb des Deponiegrundstückes
Ein Parkplatz mit einem entsprechendem Flächenbedarf für 12 PKW´s sowie entsprechenden Verkehrsflächen ist hinter der Toranlage vorgesehen. Die Abmessungen werden gemäß den aktuellen Richtlinien (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen; RASt 06 / Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs; EAR 05) vorgesehen.
Der Aufbau der Verkehrsflächen erfolgt gemäß der Zuordnung als Parkfläche (ständig genutzte Parkfläche PKW-Verkehr) gemäß den RStO 01 nach Tabelle 5 in Bauklasse VI.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Querneigungen und entsprechende Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und notwendigen Anschlussleitungen in einen Regenwasserkanal abgeleitet.
Weitere Einzelheiten zum Thema Oberflächenentwässerung sind unter Kap. 9.9 beschrieben.
Unmittelbar hinter der Toranlage wird eine Fläche vorgesehen, die für die Anlieferung von Kleinmengen vorgesehen ist. Der Aufbau dieser Fläche erfolgt gemäß der Annahme, dass die Fläche als Parkfläche (ständig genutzte Parkfläche PKW-Verkehr mit geringem Schwerverkehrsanteil) gemäß den RStO 01 nach Tabelle 5 in Bauklasse V auszuführen ist.
9.4.1. Unterhaltungswege
Die gesamte Deponiehalde ist von einer Ringstraße umgeben. Der Ausbau der Fahrbahn vom Eingangsbereich bis zu den Auffahrten auf die Deponiehalde wird entsprechend der Zufahrts-straße in Bauklasse III in einer Asphaltbefestigung ausgebildet. Der Teil der Ringstraße, der nur zu Wartungs- und Kontrollzwecken befahren werden muss, wird mit einer Schotterrasenbefesti-gung befestigt. Der Zugang zu allen relevanten Mess- und Kontrolleinrichtungen mit Fahrzeugen

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ist hierdurch gewährleistet. Sie werden als Schotterrasenwege (30 cm Körnung 0/32 über Trennvlies) mit OK geländegleich zur OK Rekultivierung ausgebildet. Der unter den Wegen liegende Teil der Rekultivierungsschicht wird verdichtet eingebaut.
Die Fahrbahnbreite reduziert sich für diesen Teil der Ringstraße auf b = 3,50 m.
Die Verkehrswege innerhalb der Deponiehalde, deren Fahrbahnbreite b = 4,00 m betragen, erhalten ebenfalls eine Befestigung mit Schotter.
9.5. Einfriedung
Das gesamte Deponiegelände wird mit einem ca. 2,00 m hohen Maschendrahtzaun sowie einem Überkletterschutz gesichert. Die Zaunanlage umschließt sämtliche deponietechnischen Einrichtungen. Ein Grenzabstand von 3,00 m wird eingehalten.
Der Zaun verläuft im Wesentlichen entlang der Deponieringstraße und kann so einfach kontrolliert und gewartet werden. Im Bereich der Zu- und Ausfahrt zum Deponiegelände wird eine Toranlage vorgesehen, die mit Betriebsschluss geschlossen wird. Ein Zugang für Fußgänger wird unmittelbar neben der Toranlage vorgesehen.
9.6. Geologische Barriere
Die Geologische Barriere muss laut DepV Anhang 1 Nr. 1.2 Ziffer 3 in Verbindung mit Tab. 1 in Anhang 1 der DepV eine Mindestmächtigkeit von 1,00 m bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 1 10-09 m/s (Laborwert) aufweisen. Erfüllt die Geologische Barriere in ihrer natürlichen Beschaffenheit nicht diese Anforderungen, kann sie durch technische Maßnahmen geschaffen, vervollständigt oder verbessert werden.
In Kap. 8.4.3 wurde bereits erläutert, dass im Bereich der Deponieaufstandsfläche gering-mächtige Flugsand über Geschiebemergeln liegen. Die Flugsande können aufgrund Ihrer relativ hohen Wasserdurchlässigkeit im Gegensatz zu den Geschiebemergeln nicht als Geologische Barriere angesprochen werden.

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Auch in den sandigen Geschiebemergelabschnitten unterhalb der Flugsande sind teilweise erhöhte Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt wurden, so dass für den Geschiebemergel im Bereich der geplanten Deponiefläche lediglich ein mittlerer Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 10-7 m/s in Ansatz gebracht werden kann (s. Gutachten PGC in Anlage 16).
Damit erfüllt die vorhandene Geologische Barriere nicht die Anforderungen der DepV und muss durch technische Maßnahmen verbessert werden.
Dazu wird eine Geologische Barriere aus tonig-schluffigem mineralischem Dichtungsmaterial mit einer Mindestmächtigkeit von 1,00 m bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 1 10-09 m/s (Laborwert) technisch hergestellt. Alternativ wird, je nach Verfügbarkeit entsprechenden Mate-rials, eine Geologische Barriere mit einer auf 0,5 m reduzierten Mächtigkeit bei einem Durch-lässigkeitsbeiwert von 5,45 10-10 m/s (Laborwert) erbaut (Berechnung s. Anlage 2, Kap. 1).
Die Geologische Barriere erfüllt die Anforderungen nach dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 1-0 „Technische Maßnahmen betreffend die geologische Barriere“.
Die Höhenlage der geologischen Barriere wird vom Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand bestimmt. Laut Pkt. 1.1 in Anhang 1 der DepV ist zwischen Oberkante der geologischen Barriere und dem höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel ein permanenter Mindestabstand von 1 m zu gewährleisten.
Gemäß den Erläuterungen in Kap. 8.4.3 wird davon ausgegangen, dass der höchste zu erwarten-de freie Grundwasserstand im Bereich der jeweiligen Grundwassermessstellen ca. 0,50 m oberhalb der in 2010/2011 gemessenen Grundwasserstände bzw. maximal auf Höhe der derzeitigen Geländeoberfläche liegt.
Die tiefsten Bereiche der technisch hergestellten Geologischen Barriere befinden sich an den beiden Längsseiten, da sich dort die Durchdringungspunkte der Sickerwasserdränleitungen in die Randböschung (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-002 und Zeichnung Nr. 2448.001-04-006) und damit die Tiefpunkte der Sickerwasserdränleitungen befinden. Dementsprechend wird die Oberkante der technisch hergestellten Geologischen Barriere dort auf Höchstwasserstand im Jahr 2010/2011 zuzüglich eines Aufschlages von + 1,50 m (1 m Abstand gemäß DepV 10 + 0,50 m Sicherheitsaufschlag) festgelegt. Aus dem konstruierten Grundwassergleichenplan in Abb. 8.4.5
10 Auf den Sicherheitszuschlag wird verzichtet, wenn der Höchststand + 1 m Aufschlag bereits die GOK erreicht

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ergeben sich damit folgende Höhenwerte für die Oberkante der technisch hergestellten Geologischen Barriere:
Nordecke: 30,00 m. ü. NN
Westecke: 30,50 m. ü. NN
Ostecke: 31,00 m. ü. NN
Südecke: 32,00 m. ü. NN
Je nach weiterer Entwicklung der Grundwasserganglinien werden diese Werte im Rahmen der Ausführungsplanung des jeweiligen Deponieabschnittes noch verifiziert.
Aufgrund der erforderlichen Mindestgefälleverhältnisse der Basisabdichtung, welche unmittelbar oberhalb der Geologischen Barriere angeordnet ist, ergibt sich die entsprechende Höhenlage der Geologischen Barriere. Die Profilierung wird in der Fläche mit einer Querneigung von minimal 3,0 % und einer Längsneigung von mindestens 1,0 %, jeweils zuzüglich einer Überhöhung in Höhe des zu erwartenden Setzungsbetrages, hergestellt (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-002).
Die Hoch- und Tieflinien ergeben sich durch die vorgegebenen Quer- und Längsneigungen sowie die Zwangspunkte der zu verlegenden Sickerwassersammler.
Bei einer Länge der Sickerwasserdränleitungen von 120 m und einer Setzungsüberhöhung von 0,65 m (s. Kap. 8.4.5) ergibt sich ein Mindestlängsgefälle für die Sickerwasserdränleitungen von 1,55 %. Das planmäßig angesetzte minimale Längsgefälle liegt derzeit bei 1,90 % >> 1,55 %. Somit ist mit ausreichender Sicherheit gewährleistet, dass auch nach Abklingen der Setzungen ein ausreichendes Längsgefälle der Sickerwasserdränleitungen gegeben sein wird.
Die Unterkante der technisch hergestellten Geologischen Barriere schneidet örtlich begrenzt in die vorhandene Geländeoberfläche ein. Das Planum unterhalb der technisch hergestellten Geologischen Barriere liegt jedoch zum Großteil über dem vorhandenen Gelände. Der Oberboden und die Flugsande im Bereich der Deponieaufstandsfläche werden abgeschoben und im Randwallbau eingesetzt. Die Geländeauffüllung zwischen der technisch hergestellten Geologischen Barriere und den unterlagernden Geschiebemergeln erfolgt mit zugelieferten bindigem, gering wasserdurchlässigem Boden, der verdichtet eingebaut wird.
Im Randbereich der Deponie werden Randwälle aus abgeschobenem Flugsand und unterhalb der auslaufenden technisch hergestellten Geologischen Barriere mit zugeliefertem bindigen, gering wasserdurchlässigen Boden aufgebaut. Die obere Böschungsneigung wird grundsätzlich mit

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einem Verhältnis von 1 : 3 ausgebildet. Die technisch hergestellte Geologische Barriere wird bis zum Böschungsplateau hochgeführt, so dass sich unter sämtlichen später eingebauten Abfällen eine vollständige technisch hergestellte Geologische Barriere befindet (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-006).
In Zeichnung Nr. 2448.001-04-003 ist das Ergebnis einer Differenzberechnung zwischen der Unterkante der erforderlichen technisch hergestellten Geologischen Barriere und der derzeitigen Geländeoberfläche dargestellt. Im Einzelnen ergeben sich überschläglich folgende Angaben zu den benötigten Bodenvolumina unterhalb der technisch hergestellten Geologischen Barriere:
Abtrag:
Oberboden/Flugsande: – 40.000 m³
Auftrag:
Boden unterhalb technisch hergestellter Geologischer Barriere: + 93.000 m³
Randwälle/Ringstraße: + 40.000 m³
Massenbilanz:
Abtragsvolumen: – 40.000 m³
Auftragsvolumen: + 133.000 m³
Zusätzlich erforderliche Bodenvolumina: + 93.000 m³
Die technisch hergestellte Geologische Barriere wird nach Durchführung eines Versuchsfeldes mehrlagig mit Schichtstärken von jeweils 0,25 – 0,33 m auf einem vorab zu schaffenden Feinplanum aufgebracht und verdichtet.
Die Qualität der zu liefernden und zu verwendenden Böden wird vor Einbau ebenso nachgewiesen wie die Herkunft der Materialien angezeigt wird.
9.7. Basisabdichtung
9.7.1. Aufbau der Basisabdichtung
Das in den Deponiekörper einsickernde Oberflächenwasser ist aufgrund von Lösungsvorgängen mit Inhaltsstoffen aus den Abfällen belastet. Um ein Eindringen von Sickerwasser in den

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Untergrund zu verhindern, ist eine ausreichende Dichtigkeit der Deponiesohle sowie eine Erfassung und Ableitung des Sickerwassers erforderlich.
Das Basisabdichtungssystem wird entsprechend den Vorgaben in Anhang 1 der DepV mit einer Abdichtungskomponente sowie einer mineralischen Entwässerungsschicht ausgestaltet. Es wird unmittelbar oberhalb der technisch hergestellten Geologischen Barriere angeordnet und setzt sich aus den folgenden Einzelkomponenten zusammen (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-006):
– Kunststoffdichtungsbahnen 2,5 mm
– Schutzvlies
– Mineralische Schutzschicht (d > 0,15 m)
– Mineralische Entwässerungsschicht (d > 0,30 m)
– Mineralische Filterschicht (d > 0,20 m)
Weitere Einzelheiten auch zu den verschiedenen Angaben der Einbaudicken sind den folgenden Kapiteln zu entnehmen.
9.7.2. Kunststoffdichtungsbahnen
Als Abdichtungskomponente werden verschweißte PE-Kunststoffdichtungsbahnen mit einer Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) für den Einsatz als Abdichtung von Deponien eingesetzt. Die Bauausführung durch einen Verlegefachbetrieb wird durch Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt.
Die Kunststoffdichtungsbahnen werden im Pressverbund unmittelbar auf die geologische Barriere aufgebracht. Vor Verlegung der Kunststoffdichtungsbahnen werden scharfkantige Bruchstücke von der Oberfläche der technisch hergestellten Geologischen Barriere entfernt.
Im Rahmen der Qualitätsüberwachung durch Eigen- und Fremdprüfung und behördliche Überwachung erfolgen die entsprechenden Überprüfungen des korrekten Einbaus sowie der Herstellung von Schweißungen und Anschlüssen. Mit dem Aufbringen der darüber liegenden Schutzvliese wird erst begonnen, wenn eine entsprechende Freigabe erfolgt ist.
Im Randbereich enden die Kunststoffdichtungsbahnen in einem Einbindegraben (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-006).

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9.7.3. Schutzvlies
Die geotextile Schutzlage muss von der BAM gemäß Richtlinie „Anforderungen an die Schutzschicht für die Dichtungsbahn in der Kombinationsdichtung, Zulassungsrichtlinie für Schutzschichten“ aktuell zugelassen sein.
Das Schutzvlies besteht aus mechanisch verfestigtem Vliesstoff aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen hoher Dichte (PEHD) mit einem Flächengewicht > 1200g/m2.
Das Schutzvlies wird verzerrungs-, wellen- und faltenfrei mit ausreichender Überlappung und gemäß den Vorgaben der Zulassung verlegt.
9.7.4. Mineralische Schutzschicht
Das zur Herstellung der mineralischen Schutzschicht erforderliche Material in der Fläche und in den Böschungsbereichen bis ca. 2,00 m unterhalb Böschungs- bzw. Dammkrone muss die Zu-ordnungswerte der Spalte 6 in Tabelle 2 des Anhangs 3 der DepV einhalten.
Die mineralische Schutzschicht wird in einer Körnung entsprechend der Zulassung der geotextilen Schutzlage erstellt (z. B. 0/8 ggf. 0/12, s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-006).
Die mineralische Schutzschicht wird in einer Mindestdicke von 0,15 m über dem Schutzvlies eingebaut. Der Einbau erfolgt grundsätzlich vor Kopf, mit ausreichender Mindestüberdeckung, um beim Einbau mechanische Beschädigungen an der Dichtungsbahn auszuschließen.
Durch Erhöhung der Mächtigkeit im Bereich der Sickerwassersammler (siehe Zeichnung Nr. 2448.001-04-006) werden diese in Lage und Höhe stabilisiert, um den späteren Einbau der Entwässerungsschicht zu vereinfachen. Im Bereich der Sickerwassersammler wird ein Rohrauflager aus einem hydraulisch gebundenen Gemisch aus Sand, Tonmehl und Hochofenzement erstellt, das den Sickerwasserfluss unter das Sickerrohr minimiert.
In den Randbereichen wird die Schutzschicht gemäß Zeichnung Nr. 2448.001-04-006 erbaut.

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9.7.5. Mineralische Entwässerungsschicht
Das zur Herstellung der mindestens 0,50 m mächtigen mineralischen Entwässerungsschicht erforderliche Material in der Fläche und in den Böschungsbereichen muss die Zuordnungswerte der Spalte 6 in Tabelle 2 des Anhangs 3 der DepV einhalten.
Die mineralische Entwässerungsschicht erfüllt die Anforderungen nach dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 3-1 „Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen“.
Die Entwässerungsschicht besteht gemäß DIN 19667 aus einer mindestens 0,30 m mächtigen unteren Entwässerungsschicht (Rundkorn-Kies oder Schotter der Korngröße 16/32 bis 8/56) und einer darauf liegenden mineralischen Filterschicht (kf > 1,0 x 10-02 m/s) mit einer Mindest-mächtigkeit von 0,20 m. Ein hydraulischer Nachweis für das gewählte Material wird im Zuge der Ausführungsplanung geführt.
Im Bereich der Dränleitungen wird die mineralische Entwässerungsschicht auf eine Über-deckungsmächtigkeit von ca. 0,60 m oberhalb der Rohre verstärkt. (s. Detail Sickerwasser-sammler in Zeichnung Nr. 2448.001-04-006). Die genaue Mächtigkeit der Überschüttung in der Leitungstrasse richtet sich nach der Rohrstatik.
Der Einbau erfolgt grundsätzlich vor Kopf, mit ausreichender Mindestüberdeckung, um beim Einbau mechanische Beschädigungen an der Dichtungsbahn auszuschließen.
In den Randbereichen wird die Entwässerungsschicht entsprechend Zeichnung Nr. 2448.001-04-006 hergestellt.
9.7.6. Witterungsschutzfolie
Als oberer Abschluss wird auf der Entwässerungsschicht eine 1 mm dicke Witterungsschutzfolie aus PE verlegt bis der jeweilige Sickerwassersammlerabschnitt in Betrieb genommen wird. Die Folienbahnen werden über die gesamte Fläche miteinander verschweißt und werden mit Sandschläuchen/-säcken gegen Windsog gesichert.

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9.7.7. Randwall
An den jeweiligen Rändern der Basisabdichtung wird ein Randwall hergestellt. Die Abdichtung mit den Komponenten aus Kunststoffdichtungsbahn und Schutzvlies wird am Rand der Deponie mit Hilfe eines herzustellenden Randwalles gesichert. Der Wall wird mit geeigneten Böden, wie Füllsande oder ähnlich, hergestellt. Dieser dient dazu, die genannten Komponenten durch die Auflast des Bodens zu sichern.
Weitere Details und Einzelheiten sind der Zeichnung Nr. 2448.001-04-006 zu entnehmen.
Im Zuge des Endausbaus des Details Randbereich wird dieser Bereich baulich insofern ergänzt, dass eine Mulde zur Aufnahme des Oberflächenwassers vorgesehen wird.
9.7.8. Versuchsfeld
Vor Erstellung der Dichtung wird ein Versuchsfeld angelegt, mit dem die Herstellbarkeit der technisch hergestellten Geologischen Barriere mit den geforderten Eigenschaften unter Baustellenbedingungen nachgewiesen wird. Überprüft werden
die Eignung des Materials unter Baustellenbedingungen, die Eignung des Aufbereitungsverfahrens (z. B. zur Homogenisierung und Zerkleinerung des Materials), die Eignung des Einbau- und Verdichtungsverfahrens, die Einhaltung der geforderten Werte für die Durchlässigkeit, den Wassergehalt und die Dichte des Abdichtungsmaterials im Maßstab der Bauausführung
Das Versuchsfeld wird vor dem Beginn der Erstellung der technisch hergestellten Geologischen Barriere errichtet (siehe Kap. 9.6: Geologische Barriere) und wird bei Nachweis entsprechender Qualität Teil der technisch hergestellten Geologischen Barriere.
Die Ergebnisse des Versuchsfeldes werden durch Eigen- und Fremdüberwachung ausgewertet und dokumentiert. Bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse werden insbesondere folgende Angaben berücksichtigt:
a) Verdichtungsmethode
b) Verdichtungsgeräte
c) Anzahl der Verdichtungsübergänge
d) Arbeitsgeschwindigkeit der Verdichtungsgeräte

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e) Dicke der unverdichteten und verdichteten Lagen
f) Art der Homogenisierung des mineralischen Materials
Im Ergebnis werden die für die Herstellung des Planums und der technisch hergestellten Geologischen Barriere maßgebenden Angaben, z. B. Materialkennwerte, Einbaugeräte und Verfahren festgelegt und verbindlich in den Qualitätsmanagementplan übernommen.
9.8. Sickerwassererfassung und -ableitung
Als Sickerwasser wird der Anteil des Niederschlags bezeichnet, der auf der Deponiefläche versickert ist und nach Passage des Deponiekörpers auf der Basis austritt. Die Sickerwasser-erfassung auf der Basis sowie die entsprechende Ableitung werden in den kommenden Kapiteln ausführlich beschrieben.
Die Nachweise der hydraulischen Leistungsfähigkeiten der gewählten Durchmesser sowie ein Nachweis der Größe des Sickerwasseranfalles sind der Anlage 2: Technische Berechnungen zu entnehmen.
9.8.1. Sickerwasserdränrohrleitungen
Das anfallende Sickerwasser aus dem Bereich der Deponie kann durch Inhaltsstoffe aus den eingelagerten Abfällen verunreinigt sein. Aus diesem Grund ist das Sickerwasser zu sammeln und gesondert zu behandeln. Dazu werden innerhalb der mineralischen Entwässerungsschicht Dränrohrleitungen aus PE 100 mit einem Innendurchmesser von ca. 300 mm auf einem Rohrauflager aus einem hydraulisch gebundenen Gemisch aus Sand, Tonmehl und Hochofenzement verlegt (s. Detail in Zeichnung Nr. 2448.001-04-006). Der hydraulisch überdimensionierte Durchmesser wird gewählt, um auch langfristig eine gute Wartung und Durchlässigkeit der Leitungen sicherstellen zu können.
Als Sickerwasserdränrohrleitungen sind 2/3 geschlitzte Sickerrohre, Fließsohle 120° vorgesehen. Die erforderliche Wandstärke für eine Auflast von 28 m Aufhaldung wird vor Baubeginn für die zum Einsatz kommenden Rohre nachgewiesen.
Das Sickerwasser wird in freiem Gefälle zum Deponierand abgeleitet. Das Längsgefälle der Sammler beträgt mindestens 1,9 %. Auch nach Abklingen der Setzungen wird ein Mindest-

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gefälle von >> 1 % verbleiben (s. Kap. 9.6). Die Gefällewechsel erfolgen zur Berücksichtigung der jeweiligen Setzungsunterschiede und ergeben sich aus den Untergrundverhältnissen und der jeweiligen Überlagerung. Der Gefällewechsel wird im Übergang zweier Rohrstücke vorge-nommen. Die Sickerwasserdränrohrleitungen werden durchgehend von einer Deponieseite zur anderen geführt, um Wartungsarbeiten von zwei Seiten aus zu ermöglichen.

Im randlichen Böschungsbereich durchdringen die Sickerwasserdränrohrleitungen das Basis-abdichtungssystem und die Geologische Barriere mittels eines Durchdringungsbauwerkes (s. Detail in Zeichnung Nr. 2448.001-04-006).
Nach dem Durchdringungsbauwerk werden die Sickerwassertransportleitungen im Bereich des Randwalls als Vollrohrleitungen DN 300 in PE 100 erstellt. Diese Rohrleitungen werden jeweils an einen Sickerwassersammelschacht an der Ringstraße angeschlossen (s. Detail in Zeichnung Nr. 2448.001-04-006).
9.8.2. Sickerwasserableitung
Die randlich angeordneten Sickerwassersammelschächte werden jeweils mit einem Durchmesser von 1,50 m in PE 100 erstellt und auf der Nordwest- und Südostlängsseite der Deponie durch jeweils eine Sickerwassertransportleitung DN 200 in PE 100 mit Gefälle Richtung Norden miteinander verbunden.
Das darin anfallende Sickerwasser wird mittels der Sickerwassertransportleitungen einem Becken aus Stahlbeton zugeführt. Das Becken ist für das Sammeln des Wassers über einen Zeitraum von 5 Tagen dimensioniert. Zusätzlich wird das anfallende Oberflächenwasser, welches potentiell verschmutzt sein kann, in dieses Becken eingeleitet (vgl. Kap. 9.9.4).
Die Bemessung des Beckens erfolgt in Anlage 2: Technische Berechnungen. Das Becken wird als dreigeteiltes Rechteckbecken ausgebildet. Folgende Abmessungen (insgesamt) sind vorgesehen:
Länge: 66,00 m
Breite: 19,00 m
Einstautiefe: 1,80 m
Gesamttiefe: 2,50 m

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Die Bemessung erfolgt unter der Annahme das anfallende Wasser für maximal 5 Tage zwischen-zuspeichern. In dieser Zeit kann ein Teilbecken befüllt, ein volles Teilbecken beprobt und das dritte volle Teilbecken entleert werden.
Mit Hilfe eines herzustellenden Pumpwerkes wird das gesammelte Sickerwasser unter Verwendung einer zu verlegenden Druckrohrleitung an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde Selsingen abgeleitet (siehe auch Kap. 9.1.2). Die Gemeinde Selsingen hat ihr grundsätzliches Einverständnis zur Abnahme des anfallendem Abwassers erklärt (vgl. Anlage 19: Schriftverkehr). Die Ableitung des gespeicherten Sickerwassers soll gezielt während der belastungsschwachen Zeiten (Nachtstunden) in das kommunale Abwassernetz erfolgen. Die abgeleiteten Mengen werden über eine induktive Durchflussmengenmessung registriert.
Die Höhenlage des Sickerwasserspeicherbeckens erlaubt alternativ auch eine Ableitung des Sickerwassers in freiem Gefälle zum Vorfluter, wenn analytisch keine Schadstoffbelastung des Sickerwassers festgestellt wird. Dazu wird vom Ablaufpumpwerk eine zusätzliche Ablaufleitung zum Regenrückhaltebecken eingebaut, die im Regelbetrieb mit einem Schieber verschlossen ist. Der Schieber wird mit einem Kontrollsignal gesichert, welches im Betriebsgebäude ablesbar ist.
9.9. Oberflächenwassererfassung und -ableitung
9.9.1. Erfassungsabschnitte
Die Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers ist in verschiedene Bereiche bzw. Entwässerungssysteme zu gliedern. Diese Unterteilung ist aufgrund der Berücksichtigung der topographischen Randbedingungen für die Festlegung des Standortes Regenrückhalteraum und der Berücksichtigung von belasteten und unbelasteten Oberflächenwasser notwendig.
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:
Bereich 1: Oberflächenwasser der oberflächenabgedichteten Deponie (unbelastet)
Bereich 2: Oberflächenwasser der befestigten Betriebsflächen (unbelastet) und
Bereich 3: Sickerwasser der Deponie und Oberflächenwasser der befestigten Betriebsflächen (belastet)
Für den Bereich 1 sammelt der herzustellende Deponierandgraben das Niederschlagswasser der angeschlossenen Flächen und leitet dieses in das Regenrückhaltebecken (RRB) ab. Das Ober-

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flächenwasser des RRB’s wird gedrosselt über eine Rohrleitung an das vorhandene Graben-system abgegeben. Der Graben mündet in den Duxbach (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-001).
Der Bereich 2 beinhaltet befestigte Betriebsflächen, auf denen das anfallende Oberflächenwasser unbelastet ist (Dachflächen Betriebsgebäude und Parkplatz). Dieses Wasser wird in ein kleines Erdbecken im Eingangsbereich eingeleitet. Dort kann eine Versickerung in den oberflächennah anstehenden Flugsanden erfolgen.
Der Bereich 3 beinhaltet das Sickerwasser der Deponie während der Betriebsphase sowie alle übrigen befestigten Betriebsflächen auf denen das anfallende Oberflächenwasser belastet, d.h. potentiell verschmutzt sein kann. Das Wasser wird in PE-Leitungen dem Sickerwasserspeicher-becken zugeführt (s. Kap. 9.8.2).
9.9.2. Deponierandgraben
Das von der Oberflächenabdichtung seitlich abfließende Oberflächenwasser wird durch einen Randgraben, der ringförmig um die Halde angeordnet wird, aufgefangen und zum Regenrück-haltebecken abgeleitet.
Der Deponierandgraben wird in Erdbauweise ausgebildet. Folgende Kenndaten sind vorgesehen:
Sohlbreite 0,50 m
Grabentiefe 0,50 m
Böschungsneigung 1:1,5
Die Bemessung des Deponierandgrabens erfolgt in Anlage 2: Technische Berechnungen unter Kap. 2.3.
Die Anbindung des Deponierandgrabens an das Regenrückhaltebecken erfolgt durch einen herzustellenden Durchlass sowie eine Rohrleitung. Im Auslaufbereich wird der Sohl- und Böschungsbereich gegen Erosionen mit Hilfe von Wasserbausteinen gesichert.

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9.9.3. Regenrückhaltebecken
Vom Zuleitungsgraben gelangt das Oberflächenwasser in das Regenrückhaltebecken (RRB). Das RRB ist als ungedichtetes Erdbecken konzipiert. Die Gestaltung des Beckens berücksichtigt eine landschaftsgerechte Einpassung in die Umgebung.
Der hoch anstehende Grundwasserstand erlaubt lediglich eine flache Ausbildung des RRB.
Das Speichervolumen des RRB beträgt ca. 780 m³.
Im Rahmen des alten Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung der Hausmülldeponie wurde ein Planfeststellungsbeschluss durch die damalige Bezirksregierung Lüneburg am 28.09.1995 erteilt. In diesem ist unter A. Bauliche Nebenbestimmungen, Punkt 19.2.3.6, eine maximale Ablaufmenge unverschmutzten Oberflächenwassers von 60 l/s in den Vorfluter festgesetzt worden.
In den vorliegenden Berechnungen ist von einem Drosselabfluss von 5 l/s ausgegangen worden, so dass ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
Das gedrosselte Oberflächenwasser wird mittels einer Betonrohrleitung DN 300 in den Vorfluter abgeleitet (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-008):
Die Bemessungen des RRB erfolgen in Anlage 2: Technische Berechnungen unter Kap. 2.5 und den detaillierten Berechnungen im Anhang der Anlage 2.
9.9.4. Oberflächenwasser Betriebsflächen
Die auf den von Lastkraftwagen (LKW) befahrenen Betriebsflächen können aufgrund von Reifenabrieb oder Ölverlusten etc. potentiell verschmutzt sein. Das anfallende Oberflächen-wasser ist gesondert zu sammeln und entsprechend zu behandeln. Das anfallende Wasser wird daher in das dreigeteilte Stahlbetonbecken geleitet. Das Beckenvolumen ist auch für die Einleitung des anfallenden Sickerwassers aus der Deponiehalde bemessen, welches ebenfalls gesondert zu behandeln ist.
Die Weiterleitung des anfallenden Wassers ist bereits unter Kap. 9.8.2. beschrieben worden. Die Bemessung des Beckens erfolgt in Anlage 2: Technische Berechnungen unter Kap. 3.2.

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9.10. Vorbereitung von Baustoffen
Die zur Errichtung der Dichtungs- und Entwässerungssysteme erforderlichen Baustoffe werden erforderlichenfalls vor Ort in mobilen Siebanlagen in jeweils zeitlich befristeten Kampagnen abgesiebt und ggf. auch vermischt/konditioniert.
9.11. Betrieb der Deponie
9.11.1. Zeitlicher Ablauf
Das jährliche Abfallaufkommen wird mit durchschnittlich ca. 30.000 m³ erwartet. Bei einem nutzbaren Volumen von 640.000 m³ ergibt sich hieraus rechnerisch eine Laufzeit von rund 22 Jahren.
Der Betrieb der Deponie findet grundsätzlich werktags zwischen 6.00 und 19.00 Uhr statt.
9.11.2. Annahme der Abfälle
Das Annahmeverfahren für die Abfälle ist ausführlich in dem §8 der DepV beschrieben.
Der Abfallerzeuger, bei Sammelentsorgung der Einsammler, hat dem Deponiebetreiber vor der ersten Anlieferung die grundlegende Charakterisierung des Abfalls mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen.
Abfallherkunft Abfallbeschreibung Art der Vorbehandlung, soweit durchgeführt Aussehen, Konsistenz, Geruch und Farbe Masse des Abfalls als Gesamtmenge Probenahmeprotokoll Protokoll über die Probenvorbereitung
Der Deponiebetreiber hat bei jeder Abfallanlieferung unverzüglich eine Annahmekontrolle durchzuführen.

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9.11.3. Einbau der Abfälle
Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe, die erheblich stauben, werden durch technische Maß-nahmen so behandelt, dass von ihnen keine erheblichen Emissionen ausgehen. Die Hinweise zur Minderung von Staubemissionen in der VDI-Richtlinie VDI 3790 Blatt 2 werden beachtet.
Verpackte asbesthaltige Abfälle werden arbeitstäglich mit geeigneten Materialien abgedeckt.
Monobereiche mit Straßenaufbruch (Schollenaufbruch oder hydraulisch gebunden) werden arbeitstäglich mit bindigem Boden abgedeckt.
Die Deponie wird so aufgebaut, dass keine nachteiligen Reaktionen der Abfälle oder Deponie-ersatzbaustoffe untereinander oder mit dem Sickerwasser erfolgen. Erforderlichenfalls werden getrennt zu entwässernde Bereiche für Abfälle, bei denen Reaktionen nach Satz 1 zu besorgen sind, eingerichtet.
Die hohlraumarme und standsichere Einlagerung der Abfälle erfolgt im Wesentlichen mit Rad-lader und Raupe, so dass langfristig nur geringe Setzungen des Deponiekörpers zu erwarten sind.
Der Umfang der offen liegenden Abfälle wird gering gehalten. Diese werden zeitnah abgedeckt.

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9.11.4. Abfalltransporte
Die Antransporte erfolgen über vier Hauptrouten:
1. von der südlich verlaufenden Kreisstraße K 109 aus Richtung Westen (südliches Elbe-Weser-Dreieck über Route Rotenburg/Zeven/Selsingen)
2. von der südlich verlaufenden Kreisstraße K 109 aus Richtung Osten (östliches Elbe-Weser-Dreieck über Route Anderlingen/Sittensen/Buxtehude)
3. von der nördlich verlaufenden Kreisstraße K 118 aus Richtung Westen (nördliches Elbe-Weser-Dreieck über Route Bremervörde)
4. von der nördlich verlaufenden Kreisstraße K 118 aus Richtung Osten (nordöstliches Elbe-Weser-Dreieck über Route Harsefeld/Stade)
Diese Antransporte erfolgen ausschließlich über die vorhandene Erschließungsstraße (s. Kap. 9.1.1) und verteilen sich auf die beiden Einmündungen in die Kreisstraßen K109 und K118 voraussichtlich in etwa je zur Hälfte (s. nachfolgende Abb.).

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Abb. 9.11.4: Anfahrtwege der Abfalltransporte zur Deponie
Bei einem mittleren Einbauvolumen von 30.000 m³/a (48.000 t – 60.000 t) ergibt sich bei
Annahme von LKW mit einer Zuladung von 26 t ein durchschnittliches tägliches Aufkommen
von etwa 10 LKW (je 5 Voll- und Leerfahrten über die K109 und je 5 Voll- und Leerfahrten
über die K118). Je nach Anfall und Gewicht der Abfälle und Größe des LKW können täglich
auch deutlich seltenere oder häufigere Transporte anfallen.
Hinzu kommt der Klein-Anlieferverkehr, der allerdings hinsichtlich der Abfallmengen
erfahrungsgemäß deutlich in den Hintergrund tritt und nur wenige Prozente der Gesamt-
Anliefermenge ausmacht.

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Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Basisabdichtung sowie zur Lieferung der entsprechenden Materialien, insbesondere erheblicher Bodenmassen, ist mit einem größeren LKW-Aufkommen zu rechnen. Dieses Aufkommen ist allerdings zeitlich beschränkt.
9.11.5. Personal- und Maschinenbedarf
Für einen geordneten Betrieb der Deponie sind die folgenden Aufgabenbereiche vom Deponiepersonal wahrzunehmen:
Eingangsbereich Im Eingangsbereich erfolgt die Eingangskontrolle der Bauschuttanlieferer durch das in der Warte sitzende Personal. Es hat den ein- und ausfahrenden Verkehr zu beauf-sichtigen, die Begleitpapiere des Anlieferers sowie die Zulassung des abzulagernden Bauschuttes durch optische Kontrollen zu überprüfen. Die Registrierung der Abfall-mengen erfolgt durch ein automatisches Wägedatenerfassungssystem.
Deponiehalde Ein Maschinist sorgt für die Verteilung des Bauschuttes sowie den ordnungsgemäßen Einbau und hat den Böschungs- und Wegebau zu betreiben, den Randwall herzustellen und die Oberfläche abzudecken.
Leitung und Koordination Zur Leitung und Koordination des Deponiebetriebes ist ein Ingenieur als verantwortlicher Deponieleiter vorgesehen, der nicht ständig am Standort anwesend ist. Seine Aufgaben-bereiche sind:
o Organisation und Überwachung des Deponiebetriebes
o Kontrolle und Dokumentation
o Öffentlichkeitsarbeit
Insgesamt ist die Deponie während der Betriebszeiten mit mindestens 2 Mitarbeitern besetzt.
9.11.6. Emissionen
Staubemissionen werden durch betriebliche Maßnahmen (z. B. Befeuchtung) auf ein Minimum reduziert. Es ist keine Vorbelastung vorhanden. Aufgrund der in der Nähe befindlichen Einzel-

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gehöfte ist eine Staubprognose erarbeitet worden. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass durch die Deponie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können (vgl. Anlage 18: Gutachten Immissionsprognose Staubbelastung vom 30.11.2010 und Ergänzende Stellungnahme vom 14.04.2012).
Die für den Deponiebetrieb erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Anlagen werden entsprechend dem Stand der Technik nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) betrieben. In der Betriebsphase werden alle Maßnahmen gemäß § 12 der DepV zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährd-ungen durchgeführt. Zur Beurteilung der vom Deponiebetrieb ausgehenden Lärmimmissionen ist ebenfalls ein Gutachten erarbeitet worden (vgl. Anlage 21: Schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschimmissionen vom 08.01.2013). Die Berechnungen haben ergeben, dass durch die im Mittel zu erwartenden 10 Lkw und auch bei 20 LKW-Bewegungen noch deutliche Richtwert-unterschreitungen der TA Lärm zu erwarten wären und dass noch deutlich höhere Fahrbeweg-ungen zulässig sind.
Die entsprechenden Grundwassermessstellen zur Überwachung des Grundwassers sind installiert (vgl. Kap. 8.4.1.). Die Überwachung während des Betriebes wird im Kap. 9.10.7 und der Anlage 8: Betriebliche Überwachung beschrieben.
Darüber hinaus hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in der Mitteilung der Bund/ Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 28 Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen (WÜ 98 Teil: Deponien) beschrieben.
9.11.7. Betriebliche Überwachung
Umfang und Häufigkeit technischer Maßnahmen zur Kontrolle und zur Wartung des Oberflächendichtung, des Sickerwasserfördersystems werden in einer separaten tabellarischen Aufstellung erläutert (s. Anlage 8: Betriebliche Überwachung).

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10. Maßnahmen der Stilllegungs- und Nachsorgephase
10.1. Stilllegung
10.1.1. Oberflächenabdichtung
10.1.1.1. Aufbau
Nach Beendigung der Ablagerungsphase innerhalb eines Bauabschnittes wird der Deponiekörper unverzüglich mit einem Oberflächenabdichtungssystem versehen. Der gewählte Aufbau ist in Anlehnung an den Anhang 1, Kap. 2.3, Tabelle 2 der DepV gewählt worden. Das System besteht aus den folgenden Einzelkomponenten (s. Zeichnung Nr. 2448.001-04-006):
Ausgleichsschicht ≥ 20 cm Kunststoffdichtungsbahn 2,5 mm Schutzvlies (nur bei Bedarf) Mineralische Dränschicht (d ≥ 15 cm) Trenn- und Filtervlies ≥ 300 g/m² Rekultivierungsschicht, d ≥ 1,0 m
10.1.1.2. Profilierung
Randlich wird der Abfallkörper mit einem Gefälle von 1 : 3 standsicher abgeböscht. Das Gefälle wird bis zu einer Höhe von 58,00 m ü. NN fortgeführt. Bei einer Höhe von 45 m ü. NN wird eine Zwischenberme, die auch als Fahrweg dient, profiliert.
Die Plateaufläche oberhalb von 58,00 m ü. NN wird mit einem allseitigen Gefälle von ≥ 6 % bis zur Endhöhe von 58,84 m ü. NN profiliert. Dadurch wird ein Gefälle ≥ 5 % nach Abklingen der Setzungen sichergestellt.
10.1.1.3. Ausgleichsschicht
Um Unebenheiten der Oberfläche des abgelagerten Materials auszugleichen und um die Systemkomponenten ordnungsgemäß einbauen zu können, wird auf der Oberfläche eine Ausgleichsschicht eingebaut.

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Als Ausgleichsschicht wird sandiger Boden eingesetzt, der die Zuordnungswerte der Spalte 6 in Tabelle 2 des Anhangs 3 der DepV einhält.
Die Anforderungen des Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards 4-1 „Trag- und Ausgleichs-schichten in Deponieoberflächenabdichtungssystemen“ werden erfüllt.
Da die Ausgleichsschicht weder zur Gaserfassung noch als Auflager für eine mineralische Abdichtung genutzt werden muss, kann ihre Mächtigkeit auf > 20 cm begrenzt werden (siehe hierzu Fußnote 7 Tabelle 2 DepV).
10.1.1.4. Abdichtungskomponente
Als Abdichtungskomponente werden BAM-zugelassene verschweißte PE-Kunststoffdichtungs-bahnen (KDB) für den Einsatz als Abdichtung von Deponien mit einer Mindeststärke von 2,5 mm eingesetzt. Die fachgerechte Bauausführung durch einen Verlegefachbetrieb wird durch Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt.
Die KDB werden unmittelbar auf die Ausgleichsschicht aufgebracht. Vor der Verlegung der KDB werden scharfkantige Bruchstücke entfernt. Im Rahmen der Qualitätsüberwachung durch Eigen- und Fremdprüfung und behördliche Überwachung erfolgen die entsprechenden Überprüfungen des korrekten Einbaus sowie der Herstellung von Schweißungen und Anschlüssen.
Ein Qualitätsmanagementplan, in dem alle wesentlichen Festlegungen zu Transport, Lagerung und Einbau der KDB enthalten sind, wird vor Ausführung der Arbeiten erarbeitet.
Mit dem Aufbringen der darüber angeordneten Dränschicht, wird erst begonnen, wenn eine entsprechende Freigabe erfolgt ist.
Falls dies aufgrund der Beschaffenheit (Korngröße, Kornbeschaffenheit) der eingesetzten mineralischen Dränschicht erforderlich ist, kommt oberhalb der KDB ein Schutzvlies zum Einsatz.

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10.1.1.5. Entwässerungsschicht
Die DepV und der Bundeseinheitliche Qualitätsstandard 6-1 „Mineralische Entwässerungs-schichten aus natürlichen Baustoffen in Oberflächenabdichtungssystemen“ fordern eine Mindestmächtigkeit der Entwässerungsschicht von d 0,3 m und einen Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von mindestens kf 1 x 10-3 m/s. Die DepV lässt Abweichungen von diesen Vorgaben zu, wenn die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungsschicht und die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht langfristig gewährleistet sind.
Empfehlungen zur Führung des hydraulischen Nachweises enthält die GDA-Empfehlung E2-20 der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik11.
Es wird eine mineralische Entwässerungsschicht mit einem geeigneten Kies vorgesehen. Die maximal zu entwässernden Böschungslängen betragen ca. 120 m mit einer Neigung von 1 : 3.
Nach GDA E2-20 ergeben sich für die Böschungen unter Anwendung der Lesaffre-Gleichung bei Ansatz einer Dränspende von 25 mm/d und einer gesättigten Wasserdurchlässigkeit der Entwässerungsschicht von 1 10-3 m/s folgende maximale Aufstauhöhen h mit:
l = Böschungslänge [m]
k = Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]
v = Dränspende [m/s] = Hangneigung
Aufstauhöhe h = l / ((4 k/v) + ((k/v) – 1)2 (tan )2 )1/2 m
h = 120 / ((4 1 x 10-3 / 2,89 10-7) + ((1 x 10-3 /2,89 10-7) – 1)2 (0,33)2)1/2
h = 120 / ((13.840,83) +(3.459,21)2 0,11)1/2
h = 0,10 m = 10,0 cm
Im Bereich der seitlichen Böschungen werden also Aufstauhöhen von ca. 10 cm zu erwarten sein. Dementsprechend wird die Mächtigkeit der mineralischen Dränschicht in diesem Bereich unter Berücksichtigung eines Sicherheitsaufschlages von 5 cm auf 15 cm reduziert.
11 Entwässerungsschichten in Oberflächenabdichtungssystemen. Stand 09/2003. Download unter www.gdaonline.de

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Oberhalb der mineralischen Dränschicht wird ein Trenn- und Filtervlies mit BAM-Zulassung eingebaut.
Ein Qualitätsmanagementplan, in dem alle wesentlichen Festlegungen zu Material und Einbau-bedingungen der mineralischen Dränschicht sowie zu Transport, Lagerung und Einbau des Trenn- und Filtervlieses enthalten sind, wird vor Ausführung der Arbeiten erarbeitet.
10.1.1.6. Rekultivierungsschicht
Als Untergrund für eine abschließende Bepflanzung wird eine mindestens 100 cm mächtige Rekultivierungsschicht nach Vorgaben der DepV – Anhang 1, Kap. 2.3.1 – sowie dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 7-1 „Rekultivierungsschichten in Deponieoberflächen-abdichtungssystemen“ aufgebracht. Die Bepflanzung erfolgt mit Pflanzen, deren Durchwurzelungstiefe auf die Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht abgestimmt wird.
10.2. Unterhaltungswege
Die vorhandene Umfahrung der Deponie bleibt in dem hergestellten Zustand erhalten.
Die Unterhaltungswege werden entsprechend ihrem derzeitigen Verlauf wieder angelegt (siehe Lageplan in Zeichn. Nr. 2448.001-04-002 und Zeichn. Nr. 2448.001-04-004). Dadurch ist der Zugang zu allen relevanten Mess- und Kontrolleinrichtungen mit Fahrzeugen gewährleistet. Sie werden als Schotterwege (30 cm Körnung 0/32 über Trennvlies) mit OK geländegleich zur OK Rekultivierung ausgebildet. Der unter den Wegen liegende Teil der Rekultivierungsschicht wird verdichtet eingebaut.
10.3. Ableitung des Oberflächenwassers im Endzustand
10.3.1. Deponierandgraben
Das im Planungsbereich erfasste Oberflächenwasser wird in freier Vorflut über den Deponierandgraben und das Regenrückhaltebecken sowie die Rohrleitungen zur Vorflut abgeführt (siehe Zeichn. Nr. 2448.001-04-001 und Zeichn. Nr. 2448.001-04-008). Dazu wird

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die Oberfläche der Rekultivierungsschicht allseitig mit einem Gefälle von etwa 1 : 3 an den Deponierandgraben angebunden.
10.3.2. Dränmulde
Bei direkter Einmündung der unterhalb der Rekultivierungsschicht angeordneten Dränmatte in ein offenes Grabensystem, würden erhebliche Erosionsprobleme an der innenseitigen Böschung des Deponierandgrabens entstehen. Daher wird die Dränmatte an eine zusätzliche, die Deponie umschließende Dränmulde angeschlossen.
Lage und Aufbau dieses Systems kann der Zeichn. Nr. 2448.001-04-006 entnommen werden.
Dränmulde und Dränrohrleitung werden mit einem Mindestgefälle von 0,25 % verlegt.
Die Dränmulde entwässert an ausgewählten Punkten in den Deponierandgraben und ist an hydraulisch relevanten Punkten über Wartungsschächte kontrollier- und spülbar.
Die mit Kies gefüllte Dränmulde wird durch ein Trennvlies (g = 200 g/m²) überdeckt, um ein Einschwemmen von Feinbestandteilen aus der überlagernden Rekultivierungsschicht zu verhindern.
10.4. Rückbau Eingangsbereich
Die im Eingangsbereich befindlichen Gebäude, die Waage, die Parkfläche sowie die Fläche für Kleinanlieferer werden nach Stilllegung der Deponie zurückgebaut. Die Flächen werden begrünt.
10.5. Nachsorge
In der Nachsorgephase nach Stilllegung der Deponie werden alle erforderlichen Messungen und Kontrollen gemäß Anhang 5, Nr. 3.2 der DepV durchgeführt.
An dieser Stelle sei auf die Anlage 7: Grundwassermonitoring hingewiesen.

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10.6. Qualitätsmanagement
Die Ausführung der Arbeiten zur Herstellung der Abdichtungssysteme und des Sickerwasser-erfassungssystems werden durch Eigen- und Fremdüberwachung im Sinne der GDA-Empfehlungen begleitet. Dies umfasst sowohl die Lieferung und den Einbau der polymeren Bestandteile als auch Lieferung und Einbau der mineralischen Baumaterialien.
Die aufzustellenden Qualitätsmanagementpläne (QMP) für mineralische und polymere Materialien umfassen folgende Inhalte:
Verantwortlichkeit für die Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der Qualitätssicherung Einzuhaltende Normen und Vorschriften Vorgaben für die Eignungsnachweise der Materialien Vorgaben für vorbereitende Maßnahmen vorm Einbau Vorgaben für baubegleitende Nachweise, Prüfungen auf der Baustelle und im Labor Vorgaben für einzuhaltende Transport-, Lagerungs- und Einbaubedingungen Vorgaben für einzuhaltende Schweißbedingungen Maßnahmen zur Qualitätslenkung Aufgabenumfang/-verteilung Eigen-/Fremdüberwachung Vorgaben zu Art und Umfang der Dokumentation (Bestandspläne/Erläuterungsbericht)
Die Qualitätsmanagementpläne für den Bau des Basisabdichtungssystem und die Sickerwassererfassung sind in der Anlage Anlage 11:Qualitätsmanagementplan (QMP) Mineralische Materialien und in der Anlage 12: Qualitätsmanagementplan (QMP) Polymere Materialien beigefügt.

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11. Angaben zur Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung dient der zuständigen Behörde für den Fall einer Insolvenz des Betreibers der Deponie dazu, den offen liegenden Teil der Deponie entsprechend den Vorgaben und gesetzlichen Regelungen mit einer Oberflächenabdichtung zu versehen.
Dieses ist notwendig, um die Deponiehalde sorgfältig einhüllen zu können, um das Eindringen und Austreten von möglichen Schadstoffen zu vermeiden.
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in Anlage 9: Ermittlung Sicherheitsleistung dargelegt.
12. Angaben zum Einsatz von Deponieersatzbaustoffen
In der DepV ist die Verwertung von Deponieersatzbaustoffen ausführlich beschrieben. Die dort aufgeführten Regelungen und Hinweise werden auch die der Errichtung der hier betroffenen Deponie eingehalten und beachtet.
Im Bereich der Basisabdichtung können ggf. Ersatzbaustoffe in der mineralischen Schutzschicht und der Entwässerungsschicht zum Einsatz kommen.

Aufgestellt: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH,
Achim, den 12.04.2013 SCHN/ke
Geprüft: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH,
Achim, den 12.04.2013 SCHR
Antragsteller: Kriete Kaltrecycling GmbH
Seedorf, den 12.04.2013

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