Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel – Schutzgut Grundwasser

(5) Ungeklärte “Sachverhalte / Wissenslücken”  zum Schutzgut Grundwasser

Möchten Sie wissen was das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg  zum “Schutzgut Grundwasser” im Planfeststellungsbeschluss – Deponie Haaßel schreibt?

a) Methode

  • Auswertung der Daten des NIBIS-Kartenservers (NIBIS 2010 Grundwasserneubildung, Bodenübersichtskarte).
  • Im Rahmen des damaligen Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung des Vorhabens wurden in 1989 sowie in 1992 zwei Erkundungsprogramme zur Beschreibung der geologischen und hydrogeologischen Standortverhältnisse durchgeführt. Darüber hinaus sind in 2010 ergänzende Aufschlussbohrungen abgeteuft worden und die Ergebnisse in zwei geologisch hydrogeologischen Gutachten 1990 und1993 zusammenfassend dargestellt.
  • In Ergänzung zu den bestehenden Gutachten wurden zwei weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben: Untergrundhydraulische Berechnungen zur Bewertung des Einflusses der Deponie auf die Grundwasserneubildung des umliegenden Gebietes und Setzungsberechnungen zur Berücksichtigung der Deponierung von Bauschutt.

b) Derzeitiger Umweltzustand

1. Geologie

Unter oberflächennahen Decksanden steht weitgehend durchgehend Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel an. Lediglich im Gebiet um Haaßel herum fehlt der Geschiebelehm. Darunter folgen Schmelzwassersande, die wiederum von Tonen und Sanden der Lauenburger Schichten unterlagert sind.

Oberflächennah bilden weichselzeitliche (Flug-)Sande mit humosen Anteilen und Mächtigkeiten von 0,2 m bis maximal 2,2 m die Abdeckung. Diese Sanddecke wirdflächig von anstehenden, eiszeitlichen Ablagerungen (entkalkter Geschiebemergel) unterlagert. Die Mächtigkeiten liegen zwischen 15 m im südwestlichen Teil der Deponiefläche und > 20 m im Nordosten. Die Hauptkomponente des Geschiebemergels ist Schluff. Innerhalb des Geschiebemergels wurden in unterschiedlichen Tiefen Sandeinschaltungen durchteuft. Im Liegenden des Geschiebemergels stehen Schmelzwassersande mit Mächtigkeiten bis zu 13,50 m an, die den oberen Grundwasserleiterbilden. Im südlichen Flächenabschnitt streichen die Sande nach den bisherigen Kenntnissen aus und werden erst wieder außerhalb der Deponiefläche in den Boh rungen B 1 und B 2 angetroffen.

Im Liegenden des oberen Grundwasserleiters wurden Lauenburger Schichten angeschnitten. Die lithologische Ausbildung ist relativ inhomogen und wechselt von ausgeprägt schluffig-toniger bis hin zu überwiegend feinsandig ausgeprägter Fazies. Südlich der Deponie wurde eine Hochlage der Lauenburger Schichten (max. NN + 20 m) angetroffen, in deren Bereich die Schmelzwassersande nach den vorliegenden Erkenntnissen ausdünnt sind bzw. vollständig fehlen. Zum Norden hin fällt das Niveau der Lauenburger Schichten ab, mit den Bohrungen BK 4 und BP 4 wurde eine deutliche Tieflage der Lauenburger Schichten bei NN – 8 m (BP 4) mit länglicher, fast rinnenartiger Ausdehnung Südost-Nordwest angeschnitten. Innerhalb dieser Tieflage stehen bis 56 m u. GOK max. 18 m mächtige überwiegend feinsandige Schichten an, die wasserführend sind und mit dem oberen Grundwasserleiter (Saale-Schmelzwassersande) in hydraulischem Kontakt stehen.

2. Hydrogeologie

Die Schmelzwassersande stellen den Hauptgrundwasserleiter dar, in dem das Grundwasser gespannt unter dem Geschiebelehm ansteht. In den Decksanden ist versickerndes Niederschlagswasser als Schichtenwasser vorhanden. In den oberflächennahen Decksanden staut sich versickerndes Niederschlagswasser als Schichtenwasser auf dem Geschiebelehm auf und fließt mit dem Gefälle des Geschiebelehms ab. Dieses Schichtenwasser steht in Kontakt mit dem Haaßel Windershuser-Abzugsgrabens im Norden, der als Vorflut nach Norden zu Duxbach hin abfließt, und östlich in Richtung Anderlingen mit der Jadebeck.

Die Grundwasserstände in den flach verfilterten Messstellen des Geschiebemergels unterscheiden sich z.T. um mehrere Meter. Es ergibt sich bei der Analyse dieser Daten keine einheitliche Richtung der Grundwasserbewegung und keine plausiblen Zusammenhänge zwischen Bereichen mit Grundwasserhoch- bzw. -niedrigständen. Ebenso ist in den sandigen Bereichen des Geschiebemergels die für oberflächennahe Grundwässer in Norddeutschland typische Korrespondenz zwischen Morphologie undGrundwasserständen nicht erkennbar. Die sandigen Bereiche im Geschiebemergel sind nicht als zusammenhängender Grundwasserleiter anzusehen. Vielmehr können diese Zonen mit hinreichender Sicherheit als weitgehend hydraulisch voneinander isolierteBereiche angesehen werden.

Der Geschiebemergel kann aufgrund des heutigen Kenntnisstandes somit trotz auftretender sandiger Bereiche als zusammenhängende Barriere-Schicht angesehen werden.

Ein Transferpotential des Grundwassers innerhalb der sandigen Bereiche ist derzeit nicht erkennbar. Während der in 1992 durchgeführten Pumpteste in den Schmelzwassersanden bzw. dem sandig-kiesig ausgebildeten basalen Bereich des Geschiebemergels eingerichteten Grundwassermessstellen (B-Messstellen), wurden die Grundwasserstände in den Parallelmessstellen innerhalb sandiger Bereiche des Geschiebemergels beobachtet. Hierbei konnte in keinem Fall eine Absenkung beobachtet werden.

Darüber hinaus zeigen die Grundwasserspiegelhöhen in den Doppel-Messstellen stets ein unterschiedliches Niveau. Auch nach längeren Wartezeiten (Ruhezeit zum Einpegeln des normalen Grundwasserniveaus) erfolgte keine Änderung der Grundwasserspiegeldifferenzen. Die Höhenunterschiede betragen zwischen 0,10 m und 1,12 m und geben damit Hinweise auf fehlende hydraulische Kontakte zwischen den grundwassererfüllten, sandigen Geschiebe-mergelabschnitten und dem liegenden Schmelzwassersanden.

Aufgrund der flächenhaft gleichmäßigen Verteilung der Probenahmepunkte und der geringen Streubreite der kf-Werte kann für den Geschiebemergel im Bereich der geplanten Deponiefläche ein mittlerer Durchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 x 10-7 m/s 20 in Ansatz gebracht werden, sofern keine sandigen Bereiche mit signifikant höheren Durchlässigkeiten nachgewiesen wurden.

Die In-situ ermittelten Durchlässigkeiten der saale-zeitlichen Schmelzwassersande liegen einheitlich zwischen 9 x 10 -5 und 2 x 10-4 m/s. Sie weisen somit die Schmelzwassersande als einen guten Grundwasserleiter aus. Zwischen Mai 2010 und Januar 2013 differierten die Grundwasserstände um etwa 1 – 2 m.

Die Grundwasserneubildungsrate – als wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Erneuerung der Grundwasservorräte – beträgt im südwestlichen Bereich des Untersuchungsraumes, der somit auch ca. die Hälfte des geplanten Deponiestandortes umfasst (Bereich der Pseudogley-Podsol- und Pseudogley-Braunerde-Böden) 301 – 350 mm/Jahr (KARTENSERVER DES NIBIS 2010c). Regional betrachtet ist sie damit als „sehr hoch“ eingestuft (LK ROW 2003). Der grundwassernahe, vermoorte Bereich im Norden (Gley mit Erd-Niedermoorauflage) mit einer Grundwasserneubildungsrate < 100 mm/Jahr ist von geringer Bedeutung für die Grundwasserneubildung (LK ROW 2003). Der übrige Bereich, einschließlich des nördlichen Teils des geplanten Deponiestandortes weist eine Grundwasserneubildungsrate von 101 – 150 mm/a auf. Die freie Grundwasseroberfläche liegt bei ca. 1 – 3 m u. GOK und weist ein Gefälle in nördlicher Richtung auf.

Vorbehaltlich weiterer monatlicher Grundwasserstandsmessungen wird davon ausgegangen, dass der höchste zu erwartende Grundwasserstand im Bereich der jeweiligen Staatliches Grundwassermessstellen ca. 0,50 m oberhalb der in 2010 bis 2012 gemessenen Schichten-Wasserhöchststände, jedoch maximal auf Höhe der Geländeoberkante liegt und insgesamt niedriger Grundwasserflurabstände vorliegen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der oberflächennahen Deckschichten (gering entspricht hierbei Durchlässigkeitsbeiwerten von kf < 1 * 10-5) und der Mächtigkeit der Grundwasserüberde ckung von ca. 3,0 m bis 6,0 m ist von einer geringen Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auszugehen. In Wasserproben wurden 1990 und 2010 jedoch erhöhte Nitrat-, Nitrit-, Kupfer- und Nickelwerte festgestellt, die auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen sind.

c) Auswirkungen

  • Anhand der „Finiten Elemente-Methode“ wurden mit Hilfe eines dreidimensionalenBerechnungsmodells die vorliegenden Bodenverhältnisse abgebildet. Als Ergebnis der Berechnungen konnte kein Einfluss auf die Grundwasserstände des Erlen Bruchwaldes nachgewiesen werden. Durch die Versiegelung ergaben sich ebenfalls keine signifikanten Änderungen der Grundwasserstände. Der tiefer liegende Hauptgrundwasserleiter wird durch die Deponie ebenfalls nicht beeinflusst
  • Anlagebedingte Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch Neuversiegelung auf 7,59 ha
  • Grundwassergefährdung durch baubedingte Schadstoffeinträge.

d) Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen

  • Betriebliche Überwachung gem. Anh. 5 der DepV
  • Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -fahrzeugen, die den einschlägigen technischen Vorschriften und Verordnungen entsprechen (TA Lärm)
  • Keine Veränderung des Grundwassers durch Entsorgung des sanitären Schmutzwassers und des gesammelten gesondert zu behandelnden Sickerwassers durch Abfuhr einer Entsorgungsfirma (Entsorgungsnachweis)
  • Einbau eines Basisabdichtungssystems nach den Vorgaben in Anhang 1 der DepVmit einer Abdichtungskomponente sowie einer mineralischen Entwässerungsschicht, die unmittelbar oberhalb der technisch hergestellten Geologischen Barriere angeordnet ist.
  • fortlaufende Überwachung der Setzungen der Basisabdichtung sowie Überprüfung und ggf. Anpassung das den Setzungsberechnungen zugrunde gelegten Baugrundmodells anhand der Ergebnisse der Setzungsmessungen gem. Nr. 5.1 der Tabelle des Anh. 5 der DepV und ggf. Reduzierung der vorgesehenen Füllhöhe
  • Technische Herstellung einer Geologische Barriere aus tonig-schluffigem mineralischem Dichtungsmaterial mit einer Mindestmächtigkeit von 1,00 m bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 1*10-9 m/s (Laborwert) in den Bereichen, deren natürlichen Beschaffenheit gem. DepV Anhang 1 Nr. 1.2 Ziffer 3 in Verbindung mit Tab. 1 in Anhang 1 der DepV nicht die Anforderungen einer Mindestmächtigkeit von 1,00 m bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 1*10-9 m/s (Laborwert) aufweisen.
  • Alternativ, je nach Verfügbarkeit entsprechenden Materials, Einbau einer geologische Barriere mit einer auf 0,5 m reduzierten Mächtigkeit bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von 5,45*10-10 m/s (Laborwert). Die Geologische Barriere erfüllt die Anforderungen nach dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 1-0 „Technische Maßnahmen betreffend die geologische Barriere“, so dass ein permanenter Mindestabstand von 1 m zwischen Oberkante der geologischen Barriere und dem höchsten zu erwartenden freien Grundwasserspiegel gewährleistet wird.
  • Verlegung einer 1 mm dicken Witterungsschutzfolie aus PE als oberer Abschluss auf der Entwässerungsschicht bis der jeweilige Sickerwassersammlerabschnitt in Betrieb genommen wird.
  • Anlage von zwei Versuchsfeldern und zusätzliche Begleitung durch einen unabhängigen anerkannten Baugrundgutachter zur Optimierung der Barriere nach den Anforderungen der DepV.
  • Qualitätsmanagementplan (QMP) Mineralische Materialien
  • Qualitätsmanagementplan (QMP) Polymere Materialien
  • Installation von 2 weiteren Grundwassermessstellen (Abstrommeßstellen) zur Überwachung des Grundwassers im Nordwesten der Deponie spätestens vorbeginn der Ablagerungsphase
  • Durchführung aller erforderlichen Messungen und Kontrollen gemäß Anhang 5, Nr. 3.2 der DepV in der Nachsorgephase nach Stilllegung der Deponie
  • Sicherheitsleistung für die Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase zur Verhinderung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit gemäß KrWG i. V. mit Anhang 5 Nr. 3.2 DepV

e) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

f) ungeklärte Sachverhalte/Wissenslücken

  • fehlende Daten zur Beurteilung der Basisabdichtung und zur Überwachung des Grundwasserstroms in nordwestlicher Richtung im Bereich zwischen Deponie und dem „Tälchen“ nordwestlich der geplanten Deponie
  • Unsicherheiten hinsichtlich des Grundwasserflurabstandes im nördlichen vom Haaßel-Windershuser-Abzugsgraben durchflossenen Bereich
  • fehlende Standsicherheitsnachweise
Veröffentlicht: 16. Februar 2015

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