Fragen 16. Juni 2011 (7)

7. Welche Maßnahmen hat der Landkreis seit Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2005 in dem Vorranggebiet Natur und Landschaft vorgenommen, um das Gebiet naturschutzfachlich weiterzuentwickeln?

Antw.: a) Pflege und Erhaltung der artenreichen Grünlandflächen (außerhalb des geplanten Deponiegeländes) durch Verpachtung mit verbindlichen Naturschutzauflagen, die eine extensive Nutzung sicherstellen. Dadurch u. a. Sicherung und Erhaltung der noch vorhandenen Orchideen-Bestände.

b) Pflanzung von Gehölzstreifen (1 x Fließgewässer-Bepflanzung auf 120 m, 1 x Hecke auf 90 m u. 1 x Wallhecke auf 350 m) auf sich dafür anbietenden Flächen als Initialmaßnahme zur Schaffung von Lebensräumen und zur Biotopvernetzung.

c) Pflanzung neuer Kopfweiden entlang von Gräben und offenen Grundstücksgrenzen auf 375 m zwecks Entwicklung und Förderung von kulturhistorisch und ökologisch bedeutsamen Baumformen.

 

Die Bürgerinitiative:

Aus Ihren Ausführungen entnehmen wir, dass auf dem für die Deponieerrichtung verkauften Flurstück keine Entwicklungsmaßnahmen bezüglich des Grünlandes vorgenommen wurden. Es wurde somit auch keine aktive naturschutzfachliche Aufwertung vorgenommen. Daher scheint es unverständlich, später im Zielabweichungsverfahren, das nicht schützenswerte floristische Arteninventar als Begründung für die Zustimmung anzugeben. Nach unserer Auffassung hat sich trotzdem auf dieser Fläche ein nach §30 BNatSchG in Verbindung mit §24 NAGBNatSchG geschützer Biotoptyp (nach DRACHENFELS 2004 bzw. 2011) aussteht. Zusätzlich ist das veräußerte Grundstück zur Biotopvernetzung nach §21 BNatschG notwendig. Das faunistische Arteninventar wurde im Zielabweichungsverfahren vollständig außer Acht gelassen. Beispielsweise hat der Neuntöter (Art der Roten Liste Nds., s. Frage 6) sein Habitat in der angelegten Wallhecke. Auch der Brachvogel hätte hier bereits Beachtung finden müssen.

Die von Ihnen durchführten Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Orchideen- Standorte waren zu diesem Zweck ungeeignet. Durch eine zu extensive Nutzung sind die Standorte verbracht. Orchideen sind aktuell nur noch im Erlenquellwald vorhanden, der durch die hydrologischen Veränderungen beim Bau einer Deponie (gleichgültig ob die „kleine“ oder die „große“ Lösung realisiert wird) von Entwässerung bedroht ist und auch diese Bestände somit von Zerstörung bedroht sind.

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